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Anrechnung Dienstwagen
#1
Hallo zusammen,

ich zahle seit September 2010 Trennungsunterhalt. Bis Juni 2012 war ich bei einem deutschen Konzern beschäftigt, bei dem auch die Schwester der Exe tätig war. Diese sass an einer Stelle, von wo sie aus meine Daten über Gehalt, Provision etc. an die Exen-Anwältin geliefert hat - ich habe das in einem anderen Thread schon beschrieben.

Zum eigentlichen Thema:

Für die Berechnung des Trennungsunterhalts war das Einkommen aus eben diesem Beschäftigungsverhältnis eheprägend; unter anderem wurde mir mein Dienstwagen mit einem Betrag von 450.-€ monatlich (das entspricht dem Betrag, den ich lt. Gehaltsabrechnung als geldwerten Vorteil versteuern musste) als Einkommen vom Herrn Richter angesetzt. Das heisst, mein Netto-Einkommen wurde (fiktiv?) um 450.-€ höher gerechnet als es tatsächlich war.

Wie schon gesagt, das Trennungsdatum ist festgelegt auf Mai 2010, seit September 2010 wohne ich nicht mehr mit Exe zusammen und seither zahle ich Trennungsunterhalt. Scheidungsantrag wurde gestellt im februar 2011, Termin für Scheidung ist noch nicht in Sicht- ich hoffe, noch dieses Jahr.
Seit Juli diesen Jahres bin ich tätig für eine ausländische Firma, ich bearbeite für diesen Ausländer den deutschen Markt, vorwiegend im Aussendienst. Da es im Stammland meines Arbeitgebers nicht üblich ist, den Angestellten firmeneigene Autos zu stellen, habe ich mir im Juni privat ein Auto zugelegt. Gleiche Marke wie mein vorheriger Dienstwagen, kleineres Modell. Das Auto muss ich selber finanzieren, ich bekomme von meinem Arbeitgeber nur die nackten Sachkosten (Sprit) ersetzt.
Müsste jetzt nicht eigentlich der Trennungsunterhalt neu berechnet werden, da ich diesen geldwerten Vorteil (und damit das fiktive Einkommen von 450.-€) nicht mehr habe? Mein neues Anstellungsverhältnis und das daraus erzielte Einkommen werden ja auch als Berechnungsgrundlage genutzt, obwohl nicht eheprägend?

Ich weiß, das ist jetzt ein Spezialthema, aber vielleicht findet sich hier eine kompetente Antwort?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#2
2 Varianten fallen mir ein:
1. Altes Gehalt + Firmenwagen ist niedriger als neues Gehalt ohne Firmenwagen = Mehr EU.
2. Altes Gehalt + Firmenwagen ist höher als neues Gehalt ohne Firmenwagen = EU bleibt, da altes Gehalt eheprägend und Einkommensminderung von dir schuldhaft verursacht.

Oder trifft bei dir noch etwas anderes zu?
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#3
Altes und neues Gehalt sind in etwa gleich-

Grundgehalt ist in der neuen Beschäftigung höher, Provisionen niedriger. Unterschied zu vorher ca. 200.-€ netto weniger. Die in der alten Beschäftigung erzielten Provisionen wären in 2013 und Folgejahren nicht mehr erzielbar gewesen, da einmaliges Projekt (Porsche 991). Die Berechnungsgrundlage zum Trennungsunterhalt hätte sich also ohnehin reduziert (ob so vom FamGericht anerkannt steht auf einem anderen Blatt - vorgetragen und bewiesen ist es jedenfalls).

Somit reduzierte sich mein Einkommen ab Juli 2012 um monatlich 650.-€. Rein Unterhaltsmathematisch jedenfalls.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#4
(09-01-2013, 11:07)Austriake schrieb: Somit reduzierte sich mein Einkommen ab Juli 2012 um monatlich 650.-€.

Und wie willst du beweisen, dass du daran keine Schuld trägst?
Bei Richtern geht das Gehalt schließlich auch ständig nach oben.

Konjunkturelle Delle? Dann ist es ja nur ein temporärer Einbruch, den du alleine zu tragen hast.

Weniger Provision? Dann hast du dich offenbar nicht genug angestrengt.

Projekt beendet? Dann musst du dir eben ein neues suchen.

Ich sehe keine durchschlagenden Argumente, den EU zu senken.

Hast du noch was in Petto?
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#5
(09-01-2013, 11:07)Austriake schrieb: Somit reduzierte sich mein Einkommen ab Juli 2012 um monatlich 650.-€.
Sehe ich ähnlich wie beppo, da es sich erschwerendermaßen noch um TU dreht und nicht um EU. Weniger Einkommen würde wahrscheinlich als selbst/absichtlich verschuldet angesehen. Den "Lebensstandard" der Ex herabzusetzen, ohne geschieden zu sein, ist eine ganz schwere Sünde und wird mindestens mit der Eintrittskarte für die Hölle bestraft. Big Grin
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#6
Hat jemand noch was Ernsthaftes beizutragen?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#7
Ich glaube nicht dass das nicht ernst gemeint war
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#8
(09-01-2013, 11:59)dadampa schrieb: Ich glaube nicht dass das nicht ernst gemeint war
Ich kann da auch nichts erkennen, was nicht ernst gemeint war.
Weder bei blue, noch bei mir.

Es sind einfach die Fragen, die dir auch dein Richter stellen würde und bisher kam von dir nichts, was diesen überzeugen könnte, deine Unterhaltslast zu senken.
Das magst du ernst nehmen und glauben oder nicht.
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#9
Ich sehe da schon Chancen, vor allem weil die Trennung bereits 2010 stattfand. Ab einem Jahr nach der Trennung kann auch der Trennungsunterhalt nicht sehr so streng beurteilt werden, die Verhältnisse zum Trennungszeitpunkt müssen nicht ewig fortgelten. In ein paar Monaten sind es drei Jahre nach Trennung.

Dein (Grund-) Einkommen hat sich ja sogar erhöht. Die Gegenseite wird Probleme bekommen, mit einer Einkommenssenkung zu argumentieren, gesenkt hat sich nur die Grundlage für den Fiktivquatsch. Ich würde es also durchaus mit einem entsprechenden Antrag versuchen. Schon allein deshalb, weil die Ex offensichtlich über die Verzögerungstaktik versucht, die Geldquellen reichlich fliessen zu lassen. Gegen die Verzögerung kannst du nicht viel machen, aber bei den Geldquellen kannst du Versuche starten.
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#10
Es kam zumindest nichts was dir helfen würde. Meine stimme hättest du aber ich denke auch rational und habe kein Problem damit wenn Frauen für sich selbst Aufkommen.
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#11
(09-01-2013, 12:51)p schrieb: Dein (Grund-) Einkommen hat sich ja sogar erhöht. Die Gegenseite wird Probleme bekommen, mit einer Einkommenssenkung zu argumentieren, gesenkt hat sich nur die Grundlage für den Fiktivquatsch.

Vielen Dank, das ist doch mal eine Aussage.

Mein Grundeinkommen hat sich erhöht von 5.700.-€ (mit Dienstwagen) auf 6.000.-€ mtl. (ohne Dienstwagen). Mit der aktuell fliessenden variablen Leistungsvergütung sind es etwas mehr als 7.000.-€ mtl. Die aber kann morgen weg sein, wenn es mal nicht mehr so gut läuft.

In 2011 habe ich in Summe 35.000.-€ an Provisionen, Gewinnbeteiligungen u.ä. erhalten; in 2010 war das ähnlich hoch. Im Krisenjahr 2009 wares es lediglich 8.500.-€, in den Jahren zuvor in ähnlicher Höhe. Als Berechnungsgrundlage für den Trennungsunterhalt hat Exe also den optimalen Zeitpunkt für die Trennung gewählt - sei es drum, daran will ich nicht mehr rühren.

Mir geht es nur darum, dass die Höhe des Trennungsunterhalts im Moment auf falscher Grundlage berechnet ist - und die Höhe des noch festzulegenden nachehelichen Unterhalts beeinflussen wird. Aller Erfahrung nach ist ja der nacheheliche Unterhalt geringer als der Trennungsunterhalt. Kinder sind keine mehr zu betreuen, ehebedingte Nachteile gibt es nicht (Exe hat einen Beruf, den sie jederzeit wieder ausüben kann), lediglich eine von der Exe gepflegte Unterhaltsneurose - psychische Erkrankung, verursacht durch Trennungs-/Scheidungsstress. Obwohl sie es war, die sich getrennt hat. Diese Unterhaltsneurose hindert sie angeblich am Arbeiten, daher begehrt sie nachehelichen Unterhalt. Lebenslänglich, versteht sich. Aber das ist es jetzt wieder ein anderes Thema....

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#12
Wahrscheinlich trifft dich die jüngste Gesetzesänderung voll, Krankheiten sind da gar nicht mehr nötig, man kann sich lebenslangen Unterhalt auch einfach mittels dem güldenen Prädikat "lange Ehe" ersitzen.

Die ehelichen Verhältnisse sind nicht durch den Trennungszeitpunkt definiert, sondern durch den Verlauf der gesamten Ehe. Dein Anwalt muss geltend machen, dass Einkommensspitzen keine Berechnungsgrundlage für nachehelichen Unterhalt sind. Wieso hat er nicht schon lange beantragt, den Unterhalt auf angemessenen Lebensbedarf herabzusetzen?
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#13
(09-01-2013, 18:42)p schrieb: Wahrscheinlich trifft dich die jüngste Gesetzesänderung voll, Krankheiten sind da gar nicht mehr nötig, man kann sich lebenslangen Unterhalt auch einfach mittels dem güldenen Prädikat "lange Ehe" ersitzen.

Das sehe ich auch so auf mich zukommen. Deshalb ja meine Anstrenugungen, die Berechnungsbasis so niedrig als möglich zu halten.

Zitat:Die ehelichen Verhältnisse sind nicht durch den Trennungszeitpunkt definiert, sondern durch den Verlauf der gesamten Ehe. Dein Anwalt muss geltend machen, dass Einkommensspitzen keine Berechnungsgrundlage für nachehelichen Unterhalt sind. Wieso hat er nicht schon lange beantragt, den Unterhalt auf angemessenen Lebensbedarf herabzusetzen?

Ich habe sämtliche Einkommenssteuerbescheide lückenlos vorgelegt von 1983 bis 2011, um die ehelichen Verhältnisse zu dokumentieren. Bislang hat sich Hr. Richter nur für die letzten drei Jahre interessiert - typisch Unterhaltsmaximierung eben.

Für mich selber habe ich allerdings beschlossen, im Falle der Ausurteilung eines vierstelligen nachehelichen Unterhalts meine berufliche Karriere vorzeitig zu beenden. Es macht einfach keinen Sinn, der Pleite davonlaufen zu wollen. Mann gewinnt ein Jahr, vielleicht zwei - am Ende ist das Ergebnis das gleiche.

Austriake
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#14
(11-01-2013, 09:30)Austriake schrieb: Für mich selber habe ich allerdings beschlossen, im Falle der Ausurteilung eines vierstelligen nachehelichen Unterhalts meine berufliche Karriere vorzeitig zu beenden. Es macht einfach keinen Sinn, der Pleite davonlaufen zu wollen. Mann gewinnt ein Jahr, vielleicht zwei - am Ende ist das Ergebnis das gleiche.

Ich wünsche Dir viel Glück, daß es nicht soweit kommt!

Simon II
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#15
(11-01-2013, 09:30)Austriake schrieb: Bislang hat sich Hr. Richter nur für die letzten drei Jahre interessiert

Drei Jahre sind natürlich schon etwas mehr und prägender. Es hörte sich erst so an, wie wenn nur das letztes Jahr vor der Trennung eine Einkommensspitze gewesen wäre.
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#16
(09-01-2013, 18:42)p schrieb: Die ehelichen Verhältnisse sind nicht durch den Trennungszeitpunkt definiert, sondern durch den Verlauf der gesamten Ehe.

Bist Du da sicher?

Meines Wissens nach spielen auch zukünftige Erwartungen eine Rolle (war die "Karriere" schon während der Ehe angelegt bzw. zu erwarten?), was m. E. die Folge hat, daß der Richter die Anfänge der Ehe nicht zu berücksichtigen braucht (der Vater hat ja "Karriere" während der Ehe gemacht).

In der Konsequenz ist das sehr ungünstig für den Austriake.

Simon II
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#17
(11-01-2013, 11:41)p schrieb:
(11-01-2013, 09:30)Austriake schrieb: Bislang hat sich Hr. Richter nur für die letzten drei Jahre interessiert

Drei Jahre sind natürlich schon etwas mehr und prägender. Es hörte sich erst so an, wie wenn nur das letztes Jahr vor der Trennung eine Einkommensspitze gewesen wäre.

Die Jahre 2010, 2011 und 2012 waren aussergewöhnlich erfolgreich- logisch, denn ich hatte die Exe nicht mehr zu ertragen. Diese Tatsache liess mich zur Höchstform auflaufen.....

Austriake
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#18
(11-01-2013, 09:30)Austriake schrieb: Für mich selber habe ich allerdings beschlossen, im Falle der Ausurteilung eines vierstelligen nachehelichen Unterhalts meine berufliche Karriere vorzeitig zu beenden. Es macht einfach keinen Sinn, der Pleite davonlaufen zu wollen. Mann gewinnt ein Jahr, vielleicht zwei - am Ende ist das Ergebnis das gleiche.

Austriake

Das wäre für mich auch die Konsequenz - wozu sich jeden Tag 12 Stunden abstrampeln und dann nur den Selbstbehalt übrig haben?! In so einer Situation würde meine Kreativität extrem anwachsen..
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#19
(11-01-2013, 09:30)Austriake schrieb: Ich habe sämtliche Einkommenssteuerbescheide lückenlos vorgelegt von 1983 bis 2011, um die ehelichen Verhältnisse zu dokumentieren.
Urrgs... Wenn wirklich ´83 geheiratet, dann befürchte ich das Schlimmste. Sad
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#20
Update:

nach Aussage eines Volljuristen ist es Sache des Ermessens des Gerichts, für die private Nutzung eines Dienstwagens einen geldwerten Vorteil anzunehmen und die Höhe dieses geldwerten Vorteils nach Belieben festzusetzen.
In meinem Fall hat es der Familienrichter halbwegs clever gemacht, indem er einfach den Betrag genommen hat, den mein Arbeitgeber als geldwerten Vorteil versteuert hat. Damit hat sich der Richter relativ unangreifbar gemacht.

Zu der neuen Situation, also seit Juli ohne Firmenwagen ist zu sagen, dass dann korrekterweise kein geldwerter Vorteil mehr besteht, der als fiktives Einkommen anzunehmen wäre. Aber auch kein "umgekehrter" Vorteil für mich - ich kann also nicht argumentieren, ich hätte nunmehr dieselben Kosten (die bislang der geldwerte Vorteil waren) selbst zu tragen und mein Einkommen um diesen Betrag (mtl. 450.-€) runterzurechnen. Es geht nur über einen Umweg, und der sieht so aus: in aller Regel werden bei der Berechnung des bereinigten Netto-Einkommens pauschal 5% berufsbedingte Werbungskosten angenommen. In meinem Fall wären das dann 200.-€ mtl. Wenn ich aber nachweisen kann, dass diese berufsbedingten Werbungskosten wesentlich höher liegen, weil z.B. die monatliche Leasingrate für mein (nunmehr selbst zu finanzierendes Auto als Aussendienstler) höher liegt als diese 5%, dann muss das Gericht dies so anerkennen (wobei ich mittlerweile meine Zweifel habe, ob ein Richter das auch so sieht).
Ich lasse es darauf ankommen und werde mir diesen Monat noch ein Auto leasen. Das bezahlt mir dann meine Exe via reduziertem Unterhalt - hat was, gefällt mir.

Ich halte Euch informiert, wie es weitergeht.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#21
Zitat:Urrgs... Wenn wirklich ´83 geheiratet, dann befürchte ich das Schlimmste. Sad

Noch schlimmer: 1980 geheiratet.

Die Einkommenssteuerbescheide habe ich nur bis 1983 zurück vorlegen können; die Jahre davor fehlen.

Austriake
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#22
(14-01-2013, 15:34)Austriake schrieb: Die Einkommenssteuerbescheide habe ich nur bis 1983 zurück vorlegen können; die Jahre davor fehlen.

Aus welchem Grund sollten die relevant sein?

Simon II
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#23
(14-01-2013, 15:44)Simon ii schrieb:
(14-01-2013, 15:34)Austriake schrieb: Die Einkommenssteuerbescheide habe ich nur bis 1983 zurück vorlegen können; die Jahre davor fehlen.

Aus welchem Grund sollten die relevant sein?

Simon II

Die sind sicher nicht mehr relevant; die letzten zehn Jahre wären auch o.k. gewesen- der Herr Richter hat sich aber nur die fetten Jahre rausgepickt. Man hat mich schon vorher gewarnt; diesem Richter tun immer die armen Frauen leid..

Austriake
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#24
Ich frage mich nur immer, wo die Richter sind die Unterhaltspflichtig sind. Dass die evtl. wegen Befangenheit solche Themen nicht behandeln dürfen wäre ja ok (ich weis nicht obs so ist) aber reden die nicht untereinander? Ich meine, das sind die Personen, die die Ganze Thematik in eine andere Richtung lenken könnten. Ein Pleite machen der Männer wegen den ach so armen Frauen kann doch nicht Sinn und Zweck sein!?!
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#25
aktuelles Update:

heute war wieder mal Verhandlung zu Scheidung/Zugewinn/nachehelichem Unterhalt usw, weil ja im Verbundverfahren.

Wenn die gegnerische RAttin damit beginnt, an die Moral zu appellieren, dann hat Mann alles richtig gemacht und gewonnen, sagte an anderer Stelle "P". Genau so weit war es heute. Fakt ist nunmehr, dass der Richter keinen Zugewinn finden kann, der zu teilen wäre (aber vorher hat selbiger Richter mich per Auskunftsklage zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zwingen müssen, um festzustellen, dass danach auch keine Goldbarren aufgetaucht sind.....). Das Haus wird jetzt zwangsversteigert, weil Exen-RAttin VIER Vorschläge von mir zur gütlichen Einigung verworfen hat. Zum nachehelichen Unterhalt wollen alle Beteiligten die Entscheidung des OLG Stuttgart zum Trennungsunterhalt abwarten. Wegen grober Rechenfehler, ärztlichem Gutachten (das volle Arbeitsfähigkeit der Exe bescheinigt) usw. habe ich Beschwerde gegen den Beschluss des FamGerichts eingelegt. Den Trennungsunterhalt, den das OLG entscheidet, hätte der FamRichter hier am Amtsgericht dann gerne als nachehelichen Unterhalt übernommen; dann hat er am wenigsten Arbeit mit dem ganzen Fall.
Hier trifft mich die aktuelle Gesetzesänderung voll: 31 Jahre Ehedauer, faule Exe will nichts mehr arbeiten und macht einen auf psychisch krank. Damit droht lebenslanger nachehelicher Unetrhalt, zumindest für die nächsten viereinhalb Jahre. Dann setze ich mich zur Ruhe und wir ziehen wieder vor Gericht, weil sich dann mein Einkommen verringert (Abänderungsklage). Es ist zu erwarten, dass das OLG einen Vergleichsvorschlag unterbreiten wird, ich verspüre mittlerweile wenig Lust auf gütliche Einigung.
Sicherlich wird man der Exe ein fiktives Einkommen von 400.- € zurechnen, darüber hinaus will sie weitere 1.010.- € haben. Das waren die Beträge, die das FamGericht ermittelt hat. Mittlerweile ist aus geringfügiger Beschäftigung ein monatlicher Betrag von 450.-€ zu erzielen, die 1010.- € enthalten die 450.-€ fiktives Einkommen von mir (firmeneigener Dienstwagen) und werden sicherlich nach unten korrigiert, und erhöhte Werbungskosten habe ich auch noch gegenüber früher.
Sagen wir mal, das OLG schlägt als nachehelichen Unterhalt einen Zahlbetrag von 1.200.- € vor abzüglich fiktivem Exen-Einkommen von 450.-€ - dann mache ich es.

Dann hat mich Exe summa summarum etwa eine Million Euro gekostet, während und nach der Ehe.

Und am Ende habe ich aus dieser Ehe drei Kinder, die von mir nichts mehr wissen wollen. Mittlerweile bin ich angeblich Großvater, meinen Enkel habe ich noch nie gesehen.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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