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bereinigtes Nettoeinkommen / Beitragsbemessungsgrenze
#4
Meines Erachtens kannst du die 24% nicht auf die vollen 87.xxx € einkommen anrechnen.

Bis zu den 67.200 kannst du zusätzlich 4% sekundäre Altersvorsorge geltend machen, das steht außer Frage.
Würdest hier aber schon die 24% anrechnen, würde der Arbeitgeberanteil ja 2 mal angerechnet, da dieser Anteil im Bruttoeinkommen ja nicht ausgewiesen ist. Insofern kann ich die Entscheidung des OLG Koblenz nicht nachvollziehen.
Liegt wohl daran, dass Richter selbst keine Rentenbeiträge zahlen und daher keine Ahnung davon haben. Undecided

Die restlichen 20.619,43 dürften dann wohl um die 24% bereinigt werden können, falls sie tatsächlich für Altersvorsorge eingesetzt werden, was bei dir ja der Fall ist.

Somit komme ich auf einen Betrag von insgesamt 7636,66 €, den du zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung einkommensbereinigend einsetzen kannst.

Edit: Oh, man sollte Beiträge soch genauer lesen. Du, ich und das Gericht liegen ja auf gleicher Linie! :-)
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RE: bereinigtes Nettoeinkommen / Beitragsbemessungsgrenze - von Eifelaner - 08-01-2013, 22:32

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