13-12-2012, 23:13
Es ist wahrscheinlich ein Vergleich.
Ich hatte meinen Anwalt mal gefragt wo der Vergeleich bleibt. Da meinte er es heisst neuerdings Vermerk.
Bei mir steht es auch so und ich verstehe das auch nicht so ganz.
Also am Anfang ganz große Vermerk dann der Vergleich und dann Beschlossen und verkündet das der Vergleich gerichtlich gebilligt ist und die höhe des Gegenstandswertes.
Ich hatte meinen Anwalt mal gefragt wo der Vergeleich bleibt. Da meinte er es heisst neuerdings Vermerk.
Bei mir steht es auch so und ich verstehe das auch nicht so ganz.
Also am Anfang ganz große Vermerk dann der Vergleich und dann Beschlossen und verkündet das der Vergleich gerichtlich gebilligt ist und die höhe des Gegenstandswertes.