19-02-2013, 14:31
Ob sie als lückenhaft zu betrachten sind, wird sich ja nun im Verfahren zeigen. Sind sie ungenügend -> keine Haftungsquote -> kein Unterhalt. Es ist nicht so, dass dann halt irgendwas geschätzt werden darf. Die Auskunft ist eine der notwendigen Grundlagen für einen Unterhaltsanspruch.
Zähe und unvollständige Auskünfte sind zudem eine schrill läutende Alarmglocke, dass die Gegenseite betrügt und verschleiert, um ihre Zahlungspflicht zu reduzieren. Hätte sie nichts, wäre das schnell und einfach nachzuweisen und du müsstest allein zahlen. Offenbar hat sie sehr wohl etwas, aber keine Lust den Pflichten zu genügen deren Verletzung man grundsätzlich Vätern, aber nie Müttern vorwirft.
Zähe und unvollständige Auskünfte sind zudem eine schrill läutende Alarmglocke, dass die Gegenseite betrügt und verschleiert, um ihre Zahlungspflicht zu reduzieren. Hätte sie nichts, wäre das schnell und einfach nachzuweisen und du müsstest allein zahlen. Offenbar hat sie sehr wohl etwas, aber keine Lust den Pflichten zu genügen deren Verletzung man grundsätzlich Vätern, aber nie Müttern vorwirft.