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Umgangsantrag ohne VKH machbar, oder zu riskant?
#98
@Jungs...

So ich einen Antrag auf Regelung von Umgang stelle bei Gericht, wird es unweigerlich zu einem Erziehungsgutachten kommen. Immerhin sollte es ja bereits im Sorgerechtsverfahren (von der KM begründet) zu einem solchen kommen. Das lehnte ich aber ab. Und der Richter schrieb in seiner Entscheidung damals (Alleinsorge an die KM) nichts von "Verweigerung" meinerseits bezüglich dem angedachten E-Gutachten, sondern allenfalls von "fehlender" Zuarbeit meinerseits. Ergo war ich "nicht" grundsätzlich dagegen. Mir gefielen nur die Fragen des Richters nicht, denn sie deuteten eindeutig in Richtung Entsorgung von mir hin, was mir ein auf dem Gebiet "Profi" auch bestätigte, nachdem ich ihn bezüglich der "Fragestellung" des Richters im Rahmen seines Beschlusses zur Einholung eines E-Gutachtens kontaktiert hatte.

Und nachdem klar war, wohin meine vom Richter angedachte Reise als Vater gehen soll, wählte ich den vorerst Rückzug als den geignetsten Weg. Populär ist so was nie, was sich hier auch überaus "deutlich" aufzeigte ->siehe "Unterhaltsgestaltung ...."

Und das Bemerkungen wie "UHN" und "Kinderklauer" an die Nieren gehen, bedarf keine extra Besprechung dazu.

Ich lehne nur "meine" Teilnahme an diesem völlig absurden Eltern-Krieg ab.

Wenn ich meinem Sohn ergo etwas schuldig bin, dann genau DAS!
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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RE: Umgangsantrag ohne VKH machbar, oder zu riskant? - von Dzombo - 14-12-2012, 06:57
Dzombos Gutachtenverweigerung - von Dzombo - 18-09-2014, 05:44

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