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Umgangsantrag ohne VKH machbar, oder zu riskant?
#90
Dzombo.

Da von Mutter und JAmt - Deinen kurzfristigen Vorstellungen entsprechend Wink- nichts Gutes zu erwarten ist, könntest Du schon Sprung 3 vorbereiten: Anfang Januar gerichtlicher Antrag auf Neuregelung des Umgangsrechts.

Diesen Antrag bereitest Du NUR vor bzw. stellst ihn
- mit anwaltlicher oder
- Hilfe eines väterlichen Kompetenzzentrums, des örtlichen VafK etwa Wink, oder
- hiesiger Experten

Ziel könnte sein: Sohn verbringt einen Teil der Frühjahrsschulferien und Ostern bei Dir.

Hmh? Wie wäre das?Rolleyes
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RE: Umgangsantrag ohne VKH machbar, oder zu riskant? - von Skipper - 12-12-2012, 12:54
Dzombos Gutachtenverweigerung - von Dzombo - 18-09-2014, 05:44

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