Dzombo.
Da von Mutter und JAmt - Deinen kurzfristigen Vorstellungen entsprechend - nichts Gutes zu erwarten ist, könntest Du schon Sprung 3 vorbereiten: Anfang Januar gerichtlicher Antrag auf Neuregelung des Umgangsrechts.
Diesen Antrag bereitest Du NUR vor bzw. stellst ihn
- mit anwaltlicher oder
- Hilfe eines väterlichen Kompetenzzentrums, des örtlichen VafK etwa , oder
- hiesiger Experten
Ziel könnte sein: Sohn verbringt einen Teil der Frühjahrsschulferien und Ostern bei Dir.
Hmh? Wie wäre das?
Da von Mutter und JAmt - Deinen kurzfristigen Vorstellungen entsprechend - nichts Gutes zu erwarten ist, könntest Du schon Sprung 3 vorbereiten: Anfang Januar gerichtlicher Antrag auf Neuregelung des Umgangsrechts.
Diesen Antrag bereitest Du NUR vor bzw. stellst ihn
- mit anwaltlicher oder
- Hilfe eines väterlichen Kompetenzzentrums, des örtlichen VafK etwa , oder
- hiesiger Experten
Ziel könnte sein: Sohn verbringt einen Teil der Frühjahrsschulferien und Ostern bei Dir.
Hmh? Wie wäre das?