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Umgangsantrag ohne VKH machbar, oder zu riskant?
@p...

Gib dir mal ein bisschen mehr Mühe, was mich und meine Angelgenheit bezüglich meines jetzt 7-jährigen und leiblichen Kindes betrifft. Dann musst du mich nicht mehr nach meiner Strategie fragen, bzw. ob ich diese ändere.

Ich habe doch bereits das Jugendamt kontaktiert, bzw. im Haus. Adoption. Schon vergessen? Da findet bezüglich der Adoption die Arbeit des JA auf der gleichen Basis statt, als würde das JA tätig werden müssen, so ich Regelung von Umgang beantragen würde. Nur die Detailfragen sind anders ausgerichtet. In beiden Fällen wird das "Kindeswohl" geprüft. Was auch immer darunter zu verstehen ist.

Daher bin ich mir ziemlich sicher, dass der Ausgang des Adoptionsverfahrens unausweichlichen Einfluss haben wird auf das Wiederaufleben des Kontaktes zwischen meinem leiblichen Sohn und mir. Und von daher zog ich es vor, mir einen solchen sowieso sinnlosen Antrag auf Regelung von Umgang aus Kostengründen zu ersparen. Dieses potentielle Geld spare ich für meine später wohl zu betreibende wieder auf Kurs Ausrichtung meines Sohnes in Sachen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auf.

Oder glaubst du daran, dass dafür der Staat einspringt?
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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RE: Umgangsantrag ohne VKH machbar, oder zu riskant? - von Dzombo - 05-03-2013, 08:38
Dzombos Gutachtenverweigerung - von Dzombo - 18-09-2014, 05:44

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