29-11-2012, 14:43
(29-11-2012, 14:10)p schrieb: Wie lange Werden Informationen über eingestellte Anzeigen gespeichert? Wie gross ist der Umgang, der da drinsteht, z.B. bei dir?Je nach Bundesland, bei mir 10 Jahre. Da stehen auch unappetitliche Details drin, die jeder Streifenpolizist einsehen kann.
Grundsätzlich gilt:
1. staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister:
Auch wenn es nicht zu einer Verurteilung gekommen ist, sind dort zunächst Daten aufzunehmen und zwar:
* die Einleitung des Ermittlungsverfahren und
* die Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO.
Auskünfte aus diesem Register erhalten nur Strafverfolgungsbehörden zum Zwecke eines Strafverfahrens. Nach § 494 Abs. 2 S.2 StPO sind diese Daten zwei Jahre nach Erledigung des Verfahrens (d.h. hier ab dem Datum der endgültigen Einstellung) von Amts wegen zu löschen, es sei denn es wird innerhalb dieser Frist ein neues Verfahren dem Register mitgeteilt..
2. Polizei
Die Polizei darf personenbezogene Daten weiter speichern, wenn ein sog. Restverdacht besteht und die Speicherung der Daten des Beschuldigten künftig bei der vorbeugenden Straftatenbekämpfung von Nutzen sein kann.
Die Einstellung eines Verfahrens oder ein gerichtlicher Freispruch für sich alleine beseitigt den polizeilichen Tatverdacht nicht automatisch.
Entscheidend für C ist, ob überhaupt ein Ermittlungsverfahren eröffnet wurde.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel