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Urteil vom 8.01.2009 (Der Volltext liegt noch nicht vor.)
Die Begründungen für die Verlängerung von Betreuungsunterhalt werden immer skurriler:
Es sei gerichtsbekannt, "dass gerade die Grundschulen aufgrund des in Berlin bestehenden Personalmanagels ... ihren Ausbildungspflichten nicht mehr in ausreichendem Maße nachkommen." Die Lehrer würden zunehmend von den Eltern häusliche Nacharbeit mit den Kindern fordern. "weil der Schulstoff nicht mehr angemessen vermittelt werden kann." Das sei mit einer Vollzeitbeschäftigung kaum zu vereinbaren.
http://www.presseportal.de/pm/2790/13369...piegel/rss
Und dafür müssen die Väter geradestehen und nicht der Berliner Senat.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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18-01-2009, 21:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-01-2009, 21:55 von lordsofmidnight.)
Wieder einmal werden gesellschaftliche Kosten und Verantwortungen locker auf Väter abgewälzt, es ist wirklich unglaublich! Wie definiert das Gericht denn "gerichtsbekannt"? Mal in der Zeitung gelesen daß die Schulen schlecht sind?
Zum Glück war es nur ein nicht rechtskräftiges Kammergerichtsurteil.
Jetzt mit Kommentarmöglichkeit:
http://www.tagesspiegel.de/zeitung/Titel...92,2709428
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Zitat:Kinder dürfen "von ihren Eltern - nicht von Fremdbetreuern - Liebe, Rücksicht, Wärme Zuwendung, Geduld, Anerkennung und nicht zuletzt Förderung erwarten." Der Hort könne das nicht leisten, schreiben die Richter.
Na, das sollte doch für sich genommen bereits ausreichen!
Am besten kommt das Argument noch, wenn sich die Exe mit den Kids auf und davon gemacht hatte und den Umgang zwischen Kids und Vater erschwert oder vereitelt.
Was sind Horts und wozu gibt es die überhaupt?
Wie weit weg müssen RichterInnen sein, um solch Nonsens zu verbreiten?
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(18-01-2009, 21:43)lordsofmidnight schrieb: Wie definiert das Gericht denn "gerichtsbekannt"? Mal in der Zeitung gelesen daß die Schulen schlecht sind?
Natürlich genauso, wie Staatsanwälte mangelndes öffentliches Interesse feststellen, wenn es z.B. um Strafsachen, wie Vortäuschung einer Straftat im Rahmen des Gewaltschutzparagraphen, gegen Mütter geht.
Selbstverständlich haben sie vorher eine Volksbefragung durch geführt.
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Nun müssen Mütter in Berlin, die Kinder in der Grundschule haben, nicht mehr begründen, warum sie keine Vollzeitstelle annehmen möchten. Übrigens geht in Berlin die Grundschule bis zur 6. Klasse (also 12./13. Lebensjahr des Kindes).
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Eine elegante Möglichkeit die eigentlich abgeschaffte Altersphasenregelung wieder einzuführen.
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Bin irgendwie gespalten über das Urteil und kann es nicht so recht einordnen. Intuitiv scheint es mir, dass das keine juristische Sprache ist, sondern mehr ein Aufhetzen von Vätern gegen die schulische Situation und ein Schuss gegen die Schulträger. Wollte da ein Richter in die Zeitung kommen?
Die Voraussetzungen klingen auch nicht schlüssig, ob das vor dem Kammergericht Bestand hat, wage ich zu bezweifeln. Aus einer angeblich unzureichenden Schule mit mangelhafter Stoffvermittlung folgt noch nicht ein Recht zur bezahlten Betreuung des Kindes. Das müsste dann ja für alle Altersstufen gelten, oder wird die Schule in den hohen Klassen plötzlich besser?
Generell wäre es natürlich gut, wenn voller Betreuungsunterhalt dadurch auf 15 Jahre festgeschrieben wird. Je mehr Männern jahrzehntelang der letzte Blutstropfen ausgespresst wird, desto mehr echter Druck wird erzeugt. Ohne Druck gibts nur Etikettenreformen, so wie die Letzte.
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19-01-2009, 12:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-01-2009, 13:38 von borni.)
Zitat:Bisher boten vor allem die Zustände an den Berliner Oberschulen Anlass für eine solch harsche Kritik.
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Schule...70,2709381 (man beachte auch die Kommentare)
Da das jetzt auch gerichtsbekannt ist, gibt es Betreuungsunterhalt demnächst bis zum Abitur.
Vor 4 Monaten, als ich in Berlin geschieden wurde, sagte der Amtsrichter noch: "Am besten einigen sie sich beide außergerichtlich". Na, das hat sich ja jetzt erledigt.
@p
Das ist schon das Kammergericht!
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(19-01-2009, 12:26)p schrieb: Generell wäre es natürlich gut, wenn voller Betreuungsunterhalt dadurch auf 15 Jahre festgeschrieben wird. Je mehr Männern jahrzehntelang der letzte Blutstropfen ausgespresst wird, desto mehr echter Druck wird erzeugt. Ohne Druck gibts nur Etikettenreformen, so wie die Letzte.
ich bin dafür, dass ins Gesetz aufgenommmen wird:
- der Mann, der eine unbescholtene Jungfer schwängert, hat für sie lebenslang aufzukommen
- gleiches gilt, wenn Mann Damen des horizontalen Gewerbes oder solche mit hwGv oder einfacchh eine andere schwängert
- wer dafür den Begriff Unterhaltsprostitution verwendet, wird wegen Verächtlich machen des Staates mit Arbeitslager nicht unter 3 Jahren bestraft
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(19-01-2009, 12:56)borni schrieb: Das ist schon das Kammergericht!
Dann wäre jetzt der BGH dran.
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Kommentarfunktion ist offensichtlich vorsorglich fehl geleitet
Es wird Zeit, dass für Männer - insbesondere Väter - 24/7 Zwangsarbeit eingeführt wird - um alle Defizite des Staates und der Hälfte (eigentlich 52 %) seiner BewohnerInnen finanziell auszugleichen
Das ist doch ein treffliches Beispiel für das, was Cocktail-Detlef schon in dem Interview im Film "Rabenväter" gesagt hat.
Die Begrenzung der Unterhaltszahlungen auf drei Jahre ist ein Betrug an den Männern, weil es genügend "Ausnahmen" gibt, weswegen er dann doch weiterzahlen muss.
Wie in dem Zeitungsartikel gezeigt wird ist auf die Kreativität der Richter verlass.
"[Unterschreitung des Mindestniveaus], wenn ihr schon 350km weit wegzieht, um den Umgang des Kindes mit seinem Vater zu blockieren, zieht nach Berlin, da wird der Unterhalt über drei Jahre hinaus garantiert!"
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(19-01-2009, 19:24)Mus Lim schrieb: "[Unterschreitung des Mindestniveaus], wenn ihr schon 350km weit wegzieht, um den Umgang des Kindes mit seinem Vater zu blockieren, zieht nach Berlin, da wird der Unterhalt über drei Jahre hinaus garantiert!"
Wenn man jetzt noch die hier im Forum von Ralf eingestellten Geburtenzahlen von Berlin hinzuzieht, ergibt die Geschichte einen Sinn, fern der Frage zur Qualität bei Fremdbetreuung.
Wenn schon 80% Kinder mit Migrantionshintergrund in Berlin geboren werden, sollen möglichst viele andere diesen Sachverhalt ein wenig aufhübschen.
Der Anreiz wurde ausgerufen und es bleibt abzuwarten ob die deutschen Mütter das Angebot annehmen werden?!
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(19-01-2009, 19:24)Mus Lim schrieb: "[Unterschreitung des Mindestniveaus], wenn ihr schon 350km weit wegzieht, um den Umgang des Kindes mit seinem Vater zu blockieren, zieht nach Berlin, da wird der Unterhalt über drei Jahre hinaus garantiert!"
Früher zogen die Männer nach Berlin um sich vor dem Bund zu drücken, bald die Frauen um länger kassieren zu können. ;-)
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Auf Heide Oestreichs Senf pfeife ich. Die hat das Maul doch alle die Jahrzehnte vorher auch nicht aufbekommen, als das Altersphasenmodell noch gegolten hat. Sie hat die von ihr selber kritisierte Mütterideologie mit Zustimmung akzeptiert, zahlende Väter und Drückeberger sind ihre Welt. Auf ihr opportunistisches Geschwafel kann die Welt gut verzichten.
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19-01-2009, 20:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-01-2009, 20:58 von Bluter.)
Man kann aber einen Kommentar über den Artikel absetzen, wenn man denn möchte.
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/...gspolitik/
Man könnte dann auch den Kommentar gleich mit kommentieren....
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na gut, dann schreibe ich doch gleich mal
Die Männer in diesem Land werden aber auch künftig nicht ausschließlich die marode Bildungspolitik dieses Staates für ihre Teilnahme am Zeugungsstreik in diesem Land benennen :-) Sie werden es vor allem tun, weil sie durch betroffene Freunde, Bekannte und Kollegen - aber vielleicht auch durch die eigenen Väter aufgeklärt wurden, dass Vater werden in diesem Land zu mehr als 50 % die Chance beinhaltet, bis zu lebenslanger rechtloser Zahlesel zu sein. Schreibt/meint ein Vater, der seit 9 Jahren vergeblich kämpft, menschlichen Umgang zu seiner heute 11-j. Tochter zu bekommen.
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19-01-2009, 21:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-01-2009, 22:01 von borni.)
Das Urteil scheint bei Familienrechtlern ziemlich umstritten zu sein:
Kammergericht entschied über Schulqualität ohne die Anhörung eines Experten....Es handele sich dabei um „keine generelle Bewertung des Kammergerichts“, stellte Schönberg klar. „Es geht hier offenbar nicht nur um die Kindesentwicklung, sondern um eine politische, regionale Betrachtung. Die Frage ist, ob man das in das Unterhaltsrecht reininterpretieren kann.“
Dass Kinder wiederum laut Urteil von ihren Eltern ausreichend Liebe und Zuwendung erwarten dürfen, das aber weder im Hort noch von Vollzeit arbeitenden Eltern gewährleistet werden kann, hält Nake bei Grundschulkindern für „Unsinn“.
sagt sogar der djb
http://www.tagesspiegel.de/berlin/%3Bart270,2710231
@Ralf
Vielleicht machst du deinen Klamauk in einer anderen Rubrik.
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Die Sprecherin des Kammergerichts, Katrin-Elena Schönberg, betont, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handele. An oberster Stelle stehe bei der Verhandlung von Familienangelegenheiten immer das Kindeswohl. Es gehe um die Frage, wie viel Veränderung dem Kind nach der Scheidung zuzumuten sei.
Vollzeittätigkeit der Mutter = zu starke Veränderung für das Kind = nicht kindeswohldienlich = Mama muß nicht Vollzeit arbeiten = Papa darf weiter zahlen
http://www.welt.de/welt_print/article305...hulen.html
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Erstaunlich, welche Presseecho diese schattige Entscheidung verursacht. Im Tagesspiegel gleich mehrere Artikel, auch hier, "Im Zweifel für die Mutter": http://www.tagesspiegel.de/berlin/;art270,2710239
Kernsetz: „Wir haben eine hundertprozentige Rechtsunklarheit“
Und damit mein Kernsatz: Die Kritiker des neuen Unterhaltsrechts hatten zu 100% recht.
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Wieso soll das eigentlich ein Einzelfall sein?
Ist das das einzige Kind, das in Berlin in die Grundschule geht?
Diese Aussage soll doch nur vertuschen, dass die Gerichte grundsätzlich so urteilen, obwohl das Gesetz dafür keine Grundlage gibt.
Auch ist ja allgemein bekannt, dass die Justiz mittlerweile so marode ist, dass da eigentlich auch keiner mehr hingehen sollte.
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Da sitzen sie nun auf einem riesigen Müllhaufen (die RichterInnen) und schaufeln den Müll von links nach rechts.
Das ist alles.
Schwarze Peter werden verteilt an diejenigen, die sich am wenigsten wehren (können?) oder diejenigen, die zufälligerweise auf dem Flur nichtsahnend entgegenkommen.
Also aufgepasst, immer auf der Hut sein, um rechtzeitig in Deckung gehen zu können.
Al Bundy
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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(19-01-2009, 20:20)p schrieb: Auf Heide Oestreichs Senf pfeife ich. Die hat das Maul doch alle die Jahrzehnte vorher auch nicht aufbekommen, als das Altersphasenmodell noch gegolten hat. Sie hat die von ihr selber kritisierte Mütterideologie mit Zustimmung akzeptiert, zahlende Väter und Drückeberger sind ihre Welt. Auf ihr opportunistisches Geschwafel kann die Welt gut verzichten.
Das hat offenbar jemand ähnlich gesehen und kommentiert:
Wir kennen unsere Heide gut genug, um nicht auf ihre krokodilstränige Rethorik hereinzufallen:
...
Indes hat unser Heide einen lichten Moment: an das Staatsversagen werden in Zukunft auch Männer erinnern. Ich fürchte, sie stimmen auf ganz ungeahnte Weise mit den Füßen ab: Singapore Airlines, Cathay Pacific, Thai Airways. Die Auswanderung gut ausgebildeter Männer bricht alle Rekorde. Viel Spaß noch im Wolkenkuckucksheim des Staatsfeminats BRD, Heide!
http://www.taz.de/1/debatte/kommentar/ar...ntare/1/1/
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Hier auch einige Leserbriefe aus der Morgenpost:
Unter diesen Voraussetzungen können wir die Gesetze gleich von Richtern verfassen lassen und die Politiker abschaffen.
http://www.morgenpost.de/printarchiv/les...ssigt.html
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