25-11-2012, 14:27
hallo d...
im hinblick auf das angestrebte gemeinsame sorgerecht solltest du der werdenden mutter deine unterstützung anbieten und dein interesse für das kind bekunden, des weiteren natürlich die bereitschaft deinen zahlverpflichtungen nachzukommen, sollte sich herausstellen, dass es dein kind ist.
und das ganze natürlich nachweisbar.
im hinblick auf das angestrebte gemeinsame sorgerecht solltest du der werdenden mutter deine unterstützung anbieten und dein interesse für das kind bekunden, des weiteren natürlich die bereitschaft deinen zahlverpflichtungen nachzukommen, sollte sich herausstellen, dass es dein kind ist.
und das ganze natürlich nachweisbar.