07-12-2015, 11:55
(07-12-2015, 11:32)d-reez schrieb: Jetzt soll ich noch mal die ganzen erstberatungs gebüren bezahlen... Ist das normal?
Nö. Nach § 15 Abs. 2 RVG kann der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit die Gebühr nur einmal fordern.
Er muß schon 2 Jahre warten, bevor das ein neuer Auftrag wird. Ich glaube aber nicht, das du die Dame zwingen kannst, wieder für dich tätig zu werden...
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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