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Unterhalt. Anwaltpflicht?
#3
Ja, im Unterhaltsverfahren besteht [u.a. wegen SPD-Zypries Klientelpolitik für die Anwaltschaft im Bundestag] Anwaltszwang.

Aber, im vorgeschalteten VKH-Verfahren nicht. Siehe §114, Abs 4, Satz 5
http://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__114.html

Hier kannst du beantragen, dass VKH abgelehnt wird, weil der Antrag mutwillig ist und ohne jeden Vortrag der Kimu-Finanzen keine Bedürftigkeit des volljährigen Kindes belegt werden kann.

Problem ist, beides klar auseinander zu halten und dabei auch die Fristen in der Hauptsache nicht zu versäumen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Unterhalt. Anwaltpflicht? - von Quixote - 21-11-2012, 19:32
RE: Unterhalt. Anwaltpflicht? - von p__ - 21-11-2012, 23:11
RE: Unterhalt. Anwaltpflicht? - von sorglos - 21-11-2012, 23:55
RE: Unterhalt. Anwaltpflicht? - von MitGlied - 22-11-2012, 09:49
RE: Unterhalt. Anwaltpflicht? - von p__ - 22-11-2012, 10:12
RE: Unterhalt. Anwaltpflicht? - von Simon ii - 22-11-2012, 11:55
RE: Unterhalt. Anwaltpflicht? - von Hasserfuellter - 22-11-2012, 20:18
RE: Unterhalt. Anwaltpflicht? - von Quixote - 28-11-2012, 12:31

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