19-11-2012, 23:18
Willkommen im Forum. Was dir passiert, ist hart, aber verläuft bisher in der typischen Ereignisabfolge strittiger Trennung in diesem Land.
Das "bis zu einer gerichtlichen Entscheidung" bezieht sich auf deinen Antrag zu einer einstweiligen Anordnung? Den Umgang einseitig aufzukündigen könnte in dieser Phase ein Eigentor der Ex sein. Wenn es zu einem mündlichen Termin kommt (spätestens im Hauptverfahren), sei vorsichtig mit den Darstellung "guter Vater" - "defizitäre Mutter". Das wird meistens als Auseinandersetzung auf Paarebene betrachtet (auch wenn es harte Fakten sind, die du vorträgst). In Phasen emotionaler Aufgewühltheit lass den Anwalt sprechen. Widerlege vor allem nicht jeden Flamebait der Gegenseite. Die wollen, dass du dich damit verschleisst.
Blue, für deine Vermutungen out of the blue sehe ich kein Indiz.
(19-11-2012, 21:35)Klaus schrieb: Das wiederum hat die Gegenseite jetzt dazu herausgefordert mir den Umgang bis zu einer gerichtlichen Entscheidung zu untersagen. Ich hatte zuletzt meine Kleine am 06.11.2012 gesehen- bis heute!!!
Das "bis zu einer gerichtlichen Entscheidung" bezieht sich auf deinen Antrag zu einer einstweiligen Anordnung? Den Umgang einseitig aufzukündigen könnte in dieser Phase ein Eigentor der Ex sein. Wenn es zu einem mündlichen Termin kommt (spätestens im Hauptverfahren), sei vorsichtig mit den Darstellung "guter Vater" - "defizitäre Mutter". Das wird meistens als Auseinandersetzung auf Paarebene betrachtet (auch wenn es harte Fakten sind, die du vorträgst). In Phasen emotionaler Aufgewühltheit lass den Anwalt sprechen. Widerlege vor allem nicht jeden Flamebait der Gegenseite. Die wollen, dass du dich damit verschleisst.
Blue, für deine Vermutungen out of the blue sehe ich kein Indiz.