19-11-2012, 18:22
Das Gesetz gibt jedenfalls keine Sonderfälle her: http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/B...10006.html
Ich vermute, es ging hier um den halben Satz, der dann gemäss §6 BEEG die Bezugsdauer verdoppelt.
Ich vermute, es ging hier um den halben Satz, der dann gemäss §6 BEEG die Bezugsdauer verdoppelt.