Ähm, nee.
Das Trennungsjahr beginnt mit der Trennung. Daher können besonders Scheidungswillige bezüglich des Beginns des Trennungsjahres dealen - man muss sich nur einig sein. Nach Ablauf des Trennungsjahres kann dann die Scheidung beantragt werden.
Die Zustellung des Scheidungsantrages war mal als Stichtag für den Zugewinnausgleich relevant, oder er ist es noch. Man kann aber mittlerweile beantragen, den Stichtag des Zugewinnausgleichs auf den Trennungstag zu legen.
Edith: Lennox und Jessy waren schneller
Das Trennungsjahr beginnt mit der Trennung. Daher können besonders Scheidungswillige bezüglich des Beginns des Trennungsjahres dealen - man muss sich nur einig sein. Nach Ablauf des Trennungsjahres kann dann die Scheidung beantragt werden.
Die Zustellung des Scheidungsantrages war mal als Stichtag für den Zugewinnausgleich relevant, oder er ist es noch. Man kann aber mittlerweile beantragen, den Stichtag des Zugewinnausgleichs auf den Trennungstag zu legen.
Edith: Lennox und Jessy waren schneller