04-03-2013, 10:51
Hallo @ all,
nun ist meine Ex seit 3 Monate ausgezogen. Ich komme mit den beiden Kids gut zurecht und der Haushalt ist auch kein Problem. Wie Esther Villar schon schrieb: "Mit den Maschinen, die der Mann dafür erfunden hat, erledigt sich die Arbeit zum Beispiel für einen Vier-Personen-Haushalt mühelos in zwei Vormittagsstunden." Bei mir sind es eben "Abendstunden".
Nachdem ich auf Annäherungsversuche von Ihr nicht eingegangen bin, habe ich nun ein Schreiben von ihrer RAin bekommen, indem ich aufgefordert werde Trennungsunterhalt zu zahlen.
Laut § 1614 BGB: Für die Zukunft kann auf den Unterhalt nicht verzichtet werden.
Mist, muss ich Ihr jetzt doch Geld geben?
Sie wohnt bei ihrer Discofreundin und besucht die Kinder 1 mal die Woche für ca. 15 min. Sie hat auch einen 300.- Euro Job.
Habt Ihr eine Idee, wie ich die Zahlung eines Trennungsunterhalts doch noch umgehen kann? Schließlich kümmere ich mich um Kinder und Haushalt.
Habe das hier in Netz gefunden:
Zitat:"Kann der Trennungsunterhalt verwirkt werden?
Unter gewissen Voraussetzungen ja! Erfüllt ein Verhalten des Unterhaltsberechtigten einen Verwirkungstatbestand, hat dieses zur Folge, dass der Unterhaltsanspruch herabgesetzt, zeitlich begrenzt oder gar ganz versagt wird. Eine Verwirkung kommt insbesondere in Betracht, wenn der Berechtigte sich eines Verbrechens oder eines schweren Vergehens gegen den Verpflichteten oder einem nahen Angehörigen schuldig gemacht hat oder der Berechtigte einseitig aus einer intakten Ehe ausgebrochen ist "
Quelle: http://www.asp-rechtsanwaelte.de/unterha...erhalt.htm
Könnt Ihr mir Tipps geben, was ich auf das Schreiben antworten könnte?
Danke.
nun ist meine Ex seit 3 Monate ausgezogen. Ich komme mit den beiden Kids gut zurecht und der Haushalt ist auch kein Problem. Wie Esther Villar schon schrieb: "Mit den Maschinen, die der Mann dafür erfunden hat, erledigt sich die Arbeit zum Beispiel für einen Vier-Personen-Haushalt mühelos in zwei Vormittagsstunden." Bei mir sind es eben "Abendstunden".
Nachdem ich auf Annäherungsversuche von Ihr nicht eingegangen bin, habe ich nun ein Schreiben von ihrer RAin bekommen, indem ich aufgefordert werde Trennungsunterhalt zu zahlen.
Laut § 1614 BGB: Für die Zukunft kann auf den Unterhalt nicht verzichtet werden.
Mist, muss ich Ihr jetzt doch Geld geben?
Sie wohnt bei ihrer Discofreundin und besucht die Kinder 1 mal die Woche für ca. 15 min. Sie hat auch einen 300.- Euro Job.
Habt Ihr eine Idee, wie ich die Zahlung eines Trennungsunterhalts doch noch umgehen kann? Schließlich kümmere ich mich um Kinder und Haushalt.
Habe das hier in Netz gefunden:
Zitat:"Kann der Trennungsunterhalt verwirkt werden?
Unter gewissen Voraussetzungen ja! Erfüllt ein Verhalten des Unterhaltsberechtigten einen Verwirkungstatbestand, hat dieses zur Folge, dass der Unterhaltsanspruch herabgesetzt, zeitlich begrenzt oder gar ganz versagt wird. Eine Verwirkung kommt insbesondere in Betracht, wenn der Berechtigte sich eines Verbrechens oder eines schweren Vergehens gegen den Verpflichteten oder einem nahen Angehörigen schuldig gemacht hat oder der Berechtigte einseitig aus einer intakten Ehe ausgebrochen ist "
Quelle: http://www.asp-rechtsanwaelte.de/unterha...erhalt.htm
Könnt Ihr mir Tipps geben, was ich auf das Schreiben antworten könnte?
Danke.