Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 1 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
§ 170 i.V.m. Trennungsunterhalt
#3
@ ArJa

aufgrund welcher Verfügung/Begründung/Urteil zahlst Du den Trennungsunterhalt? In der Regel stellt eine Gerichtliche Verfügung einen vollstreckbaren Titel dar. Wenn Du also die Zahlungen für den TU einstellst, kann Exe vollstrecken gehen. Lohnpfändung, Kontopfändung- was auch immer.
Wie begründet Exe die Forderung nach TU? Nicht arbeitsfähig wegen Kindesbetreuung? Kraft Gesetzes haben BEIDE Ehepartner eine Erwerbsobliegenheit, d.h. beide Partner müssen gleichermassen zum Lebensunterhalt / Familieneinkommen beitragen. Es sei denn, sie sind daran gehindert durch irgendwas.

Was den Zeitrahmen angeht: das ist nicht wirklich lange. Wenn der Scheidungsantrag im Juli 2012 zugestellt wurde und jetzt verhandelt wird, dann ist das noch akzeptabel. Ich zahle seit dem Trennungsdatum Mai 2010 Trennungsunterhalt, der Scheidungsantrag ging im Februar 2011 bei Gericht ein. Ich bin immer noch nicht geschieden, weil Exe alle paar Monate ein neues Faß aufmacht. Ich werde auch dieses Jahr nicht mehr geschieden, weil Zugewinnausgleich immer noch strittig ist.

So lange niemand, also auch deine Exe, keinen Strafantrag nach § 170 StGB stellt, passiert zunächst strafrechtlich nichts. So lange man bei Dir was pfänden und holen kann, wird das wahrscheinlich auch so bleiben. Erst wenn Exe nichts mehr bekommt auf legalem Weg, ist mit der Strafanzeige resp. dem Strafantrag zu rechnen.
Wenn man dich nach § 170 StGB verurteilt und einsperrt, gibts aber auch kein Geld......

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
§ 170 i.V.m. Trennungsunterhalt - von ArJa - 07-11-2012, 12:27
RE: § 170 i.V.m. Trennungsunterhalt - von Austriake - 07-11-2012, 13:37
RE: § 170 i.V.m. Trennungsunterhalt - von ArJa - 07-11-2012, 21:59
RE: § 170 i.V.m. Trennungsunterhalt - von iglu - 07-11-2012, 15:37
RE: § 170 i.V.m. Trennungsunterhalt - von p__ - 07-11-2012, 16:54
RE: § 170 i.V.m. Trennungsunterhalt - von iglu - 07-11-2012, 17:37
RE: § 170 i.V.m. Trennungsunterhalt - von p__ - 07-11-2012, 21:17
RE: § 170 i.V.m. Trennungsunterhalt - von Ibykus - 07-11-2012, 18:43
RE: § 170 i.V.m. Trennungsunterhalt - von iglu - 07-11-2012, 21:22
RE: § 170 i.V.m. Trennungsunterhalt - von p__ - 07-11-2012, 21:32
RE: § 170 i.V.m. Trennungsunterhalt - von iglu - 07-11-2012, 21:44
RE: § 170 i.V.m. Trennungsunterhalt - von p__ - 07-11-2012, 22:00
RE: § 170 i.V.m. Trennungsunterhalt - von Pogo - 10-11-2012, 21:25

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste