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§ 170 i.V.m. Trennungsunterhalt
#2
Als Beamter bist du ein teil des Systems und hast dich deshalb allen regeln des Systems zu unterwerfen, es sei denn du steigst aus dem System aus.
Du zahlst keinen TU an deine Ex obwohl sie einen Titel hat? Dann schickt sie dir den Büttel zum Pfänden vorbei.
Wenn sie keinen titel hat, könnte sie sich beim Gericht einen holen, z.B. per EA oder sie setzt dich in Verzug und die Angelegenheit fliesst auch noch in den Scheidungsprozess mit rein. Hat sie nicht genug Kohle zum überleben, beantragt sie Sozialleistungen und die nerven dich dann...

Einfach nicht zahlen ist am einfachsten wenn man nichts hat (offiziell zumindest) und dann zahlt man gar nichts.
Nur einen Teil bezahlen, ist schwierig, weil dann durch Pfändung möglicherweise genau der Teil weg ist, den man zahlen wollte.
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§ 170 i.V.m. Trennungsunterhalt - von ArJa - 07-11-2012, 12:27
RE: § 170 i.V.m. Trennungsunterhalt - von MitGlied - 07-11-2012, 13:26
RE: § 170 i.V.m. Trennungsunterhalt - von ArJa - 07-11-2012, 21:59
RE: § 170 i.V.m. Trennungsunterhalt - von iglu - 07-11-2012, 15:37
RE: § 170 i.V.m. Trennungsunterhalt - von p__ - 07-11-2012, 16:54
RE: § 170 i.V.m. Trennungsunterhalt - von iglu - 07-11-2012, 17:37
RE: § 170 i.V.m. Trennungsunterhalt - von p__ - 07-11-2012, 21:17
RE: § 170 i.V.m. Trennungsunterhalt - von Ibykus - 07-11-2012, 18:43
RE: § 170 i.V.m. Trennungsunterhalt - von iglu - 07-11-2012, 21:22
RE: § 170 i.V.m. Trennungsunterhalt - von p__ - 07-11-2012, 21:32
RE: § 170 i.V.m. Trennungsunterhalt - von iglu - 07-11-2012, 21:44
RE: § 170 i.V.m. Trennungsunterhalt - von p__ - 07-11-2012, 22:00
RE: § 170 i.V.m. Trennungsunterhalt - von Pogo - 10-11-2012, 21:25

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