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Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern
Fast genau zehn Jahre nach dem bis heute nachwirkenden Schandurteil des BVerfG am 29.1.2003, das die gemeinsame Sorge abgelehnt hat: http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20...02099.html
RN 53 und RN 70 werden diesem Gericht immer nachhängen, das ist unauslöschlich.

Damals geborene Kinder sind heute schon in einer weiterführenden Schule. Zu entscheiden im Rahmen eines gemeinsamen Sorgerechts gibt es im Prinzip nichts mehr.
Dazu noch DIE WELT: http://www.welt.de/politik/deutschland/a...nfig=print

"Frust über die "willkürliche Schutzfrist" für Mütter.
Nach Druck aus Straßburg wird der Bundestag ein neues Sorgerecht beschließen. Doch den Väterorganisationen geht die geplante Neuregelung nicht weit genug – und auch die Mütter sind unzufrieden."


Zu Wort kommt auch S. Thomae, der den kürzlichen stillen Putsch zur Einführung lebenslangen Exenunterhalts mitzuverantworten hat. Er und seine FDP sind "natürlich" gegen automatische gemeinsame Sorge.

Dass man nun über Fristen spricht, ist ein Nachhutgefecht ohne Wirkung. Allerdings wäre ich dafür, diese Frist an die Vaterschaftsanerkennung zu binden. Solange die Mutter nicht reagieren muss, soll auch der Vater nicht reagieren müssen, wenn man von ihm eine Vaterschaftsanerkennung verlangt.

Der Begriff "Schutzfrist" ist an sich schon eine Frechhheit, bei der das positiv besetzte Teilwort "Schutz" missbraucht wird. Natürlich handelt es sich hier nicht um irgendeinen Schutz, im Gegenteil.
Noch ein paar Pressestimmen:

http://www.sueddeutsche.de/leben/neues-g...-1.1587717
Prantl in der Süddeutschen, nach seiner Einleitung habe ich allerdings aufgehört zu lesen: "Von heute an ist immerwährender Vatertag: Heute wird im Bundestag das Gesetz verabschiedet, auf das Hunderttausende Väter von nichtehelichen Kindern in Deutschland gewartet haben. Heute werden aus Zahlvätern ganz echte, richtige Väter, die sich um ihr Kind kümmern dürfen."

http://www.dradio.de/dlf/sendungen/inter...f/1995558/ - Interview des DLF mit Schnarrenberger. Sie sagt nicht viel zur Sache, danach noch Fragen zu Parteifreund Brüderles Dirndlgate. Klasse, wie gut man damit "Kleinigkeit" wie die Zerschlagung des wichtigsten Kernpunktes ihrer Unterhaltsrechtsreform 2008 überblenden kann.

http://www.bz-berlin.de/ratgeber/mehr-re...32162.html - die BZ erklärt dem Volke die Reform.

http://www.pressrelations.de/new/standar...m&quelle=0 - das Oberkommando der SPD gibt bekannt: "Über Kindeswohl nicht im Hau-Ruck-Verfahren entscheiden", "So darf man nicht mit dem Kindeswohl in unserem Land umgehen. Denn das Kindeswohl ist keine Nebensache, über die man nach Aktenlage entscheidet."
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RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - von p__ - 31-01-2013, 14:31

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