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Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern
Man kann nur hoffen, dass diese Formulierung dann auch im Gesetz Eingang findet. Väter würden nicht nur das Sorgerecht bekommen, sondern es eher behalten. Auf so einen gesetzliches Passus kann man sich dann berufen.

Es ist ja nicht absehbar, welche Auswirkungen es tatsächlich haben wird. Es liegt durchaus im Bereich des Möglichen, dass es einen Anstoß zu Veränderung bringt. Als ein erster Schritt. Auch wenn es noch als Altes im neuen Gewand erscheint. Wenn viele Väter sich tatsächlich zur Klage durchringen, wird der Justizapparat noch weiter belastet. Die kritische Masse wird irgendwann erreicht sein. Der Feminismus führt doch im Grunde genommen Rückzugsgefechte, weil er den Rückhalt in der Bevölkerung verliert. Viele in meinem Umfeld (und ich arbeite aktiv an der Meinungsbildung hier) wissen bereits um das Unrecht. Wie gesagt, es werden immer mehr.
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RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - von bio - 02-01-2013, 10:55

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