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Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern
(23-04-2013, 13:46)p schrieb: Sechs Wochen nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes schreibe ich ans Jugendamt, sie wollen mir bitte die gemeinsame Sorge bestätigen, die Mutter hätte ja die letzten Wochen nicht widersprochen und ich hätte längst in Urkundsnummer XYZ die gemeinsame Sorge beurkundet, somit würde das gelten :-)
Genau! Sie sollen mal begründen, warum die 6-Wochen-Frist nur relevant ist, wenn der Antrag nach Inkrafttreten der Neuregelung gestellt wurde oder ob und warum die einseitige Beurkundung keine Fristen auslöst?

Es wird immer wieder Sachverhalte geben, die vernünftigen Menschen den Kopf schütteln lassen:

Automatisches gemSR ab Geburt - und 95 % aller Probleme wären beseitigt oder würden erst gar nicht entstehen!

Diese blöden Deppen!
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RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - von Ibykus - 23-04-2013, 14:17

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