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Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern
Kann mich @ p nur anschließen. Auch wenn es möglicherweise nicht in allen Fällen Sinn macht, bis zum bitteren Ende zu streiten, schadet es vermutlich eher nicht, wenigstens einen Anfangsversuch zu wagen, selbst wenn es "nur" Interesse bekunden bedeutet, weil eben weitere Schritte aus der persönlichen Konstellation heraus nicht gemacht werden (können).

Wir werden wohl auch einen stellen. Es gab zwar im Vorfeld schonmal einen Antrag, der dann mittels Vergleich abgewendet wurde (und nachdem die Richterin sagte: "Sie wohnen zu weit weg und eine Elternkommunikation gibt es auch nicht.") Natürlich wird die KM dies ablehnen - und wir sind schon sehr gespannt, ob und wie genau der/die zuständige Richter/in dann darauf schaut, wer denn die Elternkommunikation fördern wollte und wer sie abgeblockt hat.
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RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - von Jessy - 23-04-2013, 13:26

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