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Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern
Der neue

-und gute- Blog "man tau" hat auch kommentiert:

Heulende [Unterschreitung des Mindestniveaus] - oder: Um welche Rechte welcher Väter geht es eigentlich?

„Heul doch, Papa!“ hält die „Rosa Antifa Wien“ auf einem Flugblatt der Demonstration von Menschen entgegen, die 2010 in Wien für eine gleichberechtigtes Sorgerecht für Väter (in Österreich: Obsorge) demonstrieren. „Die neuen Väter sind die alten Täter. Ich weiß einen Trick, tritt Papa in den Schritt!“ endet der entsprechende Text im Internet. ...

... Das sind ziemlich viele Aggressionen, ist ein ziemlich großes Diffamierungsbedürfnis angesichts der eigentlich doch nachvollziehbaren, zivilen und wichtigen Forderung von Vätern, im Recht zur Sorge für ihre Kinder nicht weiter benachteilt zu werden. Den entsorgten Vätern, die ich kenne, ist der Feminismus übrigens entweder herzlich egal, oder sie hatten (so wie ich) ursprünglich sogar eine positive Einstellung dazu. ...

... Das ursprüngliche Vorhaben des Justizministeriums, auch nichtehelichen Vätern und Müttern automatisch das gemeinsame Sorgerecht zuzuerteilen (soweit kein Widerspruch der Mutter vorliegt – als ob Väter nicht auch Gründe zum Widerspruch haben könnten) wurde auch auf Druck von Organisationen wie dem Alleinerziehendenverband geändert – nun sollen Väter das Sorgerecht erst dann bekommen, wenn sie es beantragen und wenn die Mutter keinen Widerspruch einlegt. Das sendet ein ausgesprochen ungünstiges Signal ...

... Väter, die eine Verantwortung für ihre Kinder verweigern, finden (und das ist nur auf den ersten Blick paradox) gerade bei mütterrechtlich orientierten Politikerinnen und Lobbyistinnen ihre treuesten Bündnispartnerinnen. Passend wäre hier eigentlich eine Auseinandersetzung mit der Stellungnahme Edith Schwabs, die als Vorsitzende des Alleinerziehendenverbandes als „Sachverständige“ vor dem Rechtsausschuss des Bundestages vorgetragen hat.

Ein anderes Beispiel ist aber so hübsch, dass ich daran nicht vorbeikomme. Die ebenfalls als Expertin geladene Richterin Carmen Hensgen warnt davor, Vätern das beantragte Sorgerecht zuzuerkennen, wenn die Mutter nicht nach einer gewissen Frist widerspreche. Sie betont, dass Mütter in den Monaten nach der Geburt Schwierigkeiten haben könnten, ihre Post zu öffnen, und daher eine entsprechende gerichtliche Information lange übersehen könnten. ...

... Während die Sachverständige einer Mutter also nicht einmal zutraut, einen Brief öffnen zu können, ist es für sie zugleich völlig in Ordnung, wenn diese Mutter 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche allein für ein kleines Kind sorgt.

Dieses Beispiel wäre natürlich eine gute Gelegenheit, demonstrativ und augenrollend vom Stuhl zu fallen („DAS ist eine Richterin? DAS ist eine Sachverständige?“).


Der Volltext hier: "Heulende [Unterschreitung des Mindestniveaus]"

Wie auch immer, die Würfel sind gefallen - und geändert hat sich nichts!

Ich wünsche allen Vätern (und nur die betrifft es ja auch) von Herzen viel Glück, bei dem Einklagen angesichts der aktuellen Gesetzeslage. Was ich allerding der hier anempfehle, das dürfte ruckzuck und sonstwie in irgendwelchen linksgründubiosen Stiftungen und 'Expertiesen' interpretiert werden - daher lass es ich es besser; liebe Edith Schwab:

[Bild: parteiprotest-bundesverdienstkreuz-an-edith-s-L-1.jpeg]
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RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - von StrengGeheimerInformant - 03-04-2013, 13:50

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