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BVerfG erneut zum gemeinsamen Sorgerecht nichtehelicher Eltern
#19
Und noch zum Abschluss dieses Tages ein weiterer, wie ich finde, interessanter Artikel.

Zitat:Markus Grübel ist als Obmann des Familienausschusses im Bundestags an der Gesetzesnovelle beteiligt. Wenn er allein zu entscheiden hätte, brächte das neue Gesetz durchaus massive Veränderungen: „Ich bin für die Widerspruchslösung“, sagt er.
...
Auch Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sei für das Widerspruchsmodell, doch in der CDU-Fraktion gebe es dafür keine Mehrheit. „Ich denke, wir werden deshalb das Antragsrecht bekommen“, sagt Grübel. Das heißt, die Väter müssten das gemeinsame Sorgerecht wie bisher beantragen - nur, dass das auch gegen den Willen der Mutter möglich wäre.


Auch das Folgende entspricht meiner bisherigen Einschätzung:
Zitat:„Das sind einerseits die Feministinnen, die sagen, dass die Frau allein bestimmen soll, und andererseits ganz konservative Kräfte, die verhindern wollen, dass nichteheliche Partnerschaften rechtlich der Ehe gleichgestellt werden.“

Väter und ihre Hoffnungen Der Artikel ist kommentierbar!
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - von Bluter - 10-09-2010, 22:53

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