07-02-2013, 17:28
@ Skipper - Danke für den Rat. Genau das hat ja heute schon stattgefunden. Mein LG war schon auf der Polizei (zu der haben wir inzwischen einen guten Draht) und hat sich die ganzen Unterlagen zur Anzeige angesehen. Es ist nur die mündliche Aussage des LG der KM, plus eine Kopie der Aussage, welche die KM im letzten Umgangsverfahren geschrieben hatte (und über die eigentlich Stillschweigen angeordnet wurde). Mehr nicht.
Mein LG hat - wie gesagt - die Vorwürfe zurückgewiesen, sonst keine Angaben zur Sache gemacht, und die obligatorische Gegenanzeige wegen Verleumdung aufnehmen lassen. Allerdings hat er auch auf dem hübschen Formular angekreuzt, dass zu einem "Vergleich" bereit ist, oder wie man das nennt - wenn der andere Knabe seine Anzeige zurücknimmt, werden wir ihm auch nicht weiter deswegen auf die Füße treten sondern nehmen auch die Gegenanzeige zurück.
Der zuständige Beamte hat schon gesagt, dass er der Staatsanwaltschaft empfehlen wird, die Sache einzustellen. Überdies wird er das Familiengericht informieren, dass hier aus "niederen Beweggründen unberechtigt Anzeige erstattet wurde". Könnte also nicht besser laufen, abgesehen von der ersten Aufregung.
Ggf. werden wir nun über einen Rechtsanwalt eine Unterlassungserklärung zustellen lassen, weiteres ist derzeit mal nicht geplant.
Post vom Gericht kam heute keine, d.h. der per eA beantragte Umgangstermin morgen wird nicht stattfinden. Offensichtlich erkennt das Gericht hier keine Dringlichkeit. Mal sehen was da noch so kommt.
Mein LG hat - wie gesagt - die Vorwürfe zurückgewiesen, sonst keine Angaben zur Sache gemacht, und die obligatorische Gegenanzeige wegen Verleumdung aufnehmen lassen. Allerdings hat er auch auf dem hübschen Formular angekreuzt, dass zu einem "Vergleich" bereit ist, oder wie man das nennt - wenn der andere Knabe seine Anzeige zurücknimmt, werden wir ihm auch nicht weiter deswegen auf die Füße treten sondern nehmen auch die Gegenanzeige zurück.
Der zuständige Beamte hat schon gesagt, dass er der Staatsanwaltschaft empfehlen wird, die Sache einzustellen. Überdies wird er das Familiengericht informieren, dass hier aus "niederen Beweggründen unberechtigt Anzeige erstattet wurde". Könnte also nicht besser laufen, abgesehen von der ersten Aufregung.
Ggf. werden wir nun über einen Rechtsanwalt eine Unterlassungserklärung zustellen lassen, weiteres ist derzeit mal nicht geplant.
Post vom Gericht kam heute keine, d.h. der per eA beantragte Umgangstermin morgen wird nicht stattfinden. Offensichtlich erkennt das Gericht hier keine Dringlichkeit. Mal sehen was da noch so kommt.