05-02-2013, 12:54
@ p & wackelpudding - Danke für`s Aufbauen. Tatsächlich ist einer der Gründe, der uns lange vom "Aufgeben" abgehalten hat, dass wir weder die Ungerechtigkeit der Sache akzeptieren, noch der KM und der Helferindustrie diesen Triumph gönnen wollen. Ganz abseits dessen, dass mein LG wirklich sehr gerne am Leben seiner Kinder teilenhaben möchte.
Rechtsantragsstelle wäre wirklich eine gute Idee gewesen - allerdings liegt das verhandelnde Amtsgericht 400 km von unserem Wohnort entfernt. Wäre also ein nicht verhältnismäßiger Aufwand gewesen.
Grundsätzlich würde ich persönlich jetzt einfach mal abwarten wie es weitergeht und auch einen Verhandlungstermin nochmal wahrnehmen. Prinzipiell kann eigentlich nicht viel scheitern, da wir nur Umgang im Umfang des vorherigen Vergleiches beantragt haben und zudem eine Umgangspflegschaft. Mir fällt kein (guter) Grund ein, das abzulehnen.
Das "Problem" an dieser Stelle ist eher die emotionale Komponente. Mein LG hat sich wirklich schwer getan, emotional wieder einen Kontakt zu den Kindern zuzulassen - und durch diesen neuerlichen Abbruch kommt wieder ein Riss rein, den er nur schwer erträgt. Hinzu kommt der unglaubliche finanzielle und zeitliche Aufwand und zwar nicht wirklich für eine gelebte Vater-Kind-Beziehung, sondern dafür, dass er einmal im Monat Besuchsonkel spielen darf, während zu Hause bei der KM vermutlich noch fleißig gegen ihn gehetzt wird. Last but not least haben wir noch einige andere "Baustellen" - die Privatinsolvenz, seine dritte Tochter, meine Depressionen, im Sommer werden wir heiraten, etc. Auf Grund der Gesamtsituation liegen die Nerven einfach blank und wir versuchen irgendwie "wirtschaftlich" zu denken.
Zwar bin ich nicht der Sofort-Aufgeben-Typ, aber manchmal frage ich mich schon, ob wir nicht besser unsere Energie in unser Leben und unsere präsente Familie stecken als in dieses Fass ohne Boden. Letztlich ist es aber nicht meine Entscheidung. Allerdings muss ich zugeben, dass ich sie - im Gegensatz zum Anfang, wo ich noch unbedingt auf Biegen und Brechen einen Umgang durchsetzen wollte - inzwischen guten Gewissens mittragen könnte.
Rechtsantragsstelle wäre wirklich eine gute Idee gewesen - allerdings liegt das verhandelnde Amtsgericht 400 km von unserem Wohnort entfernt. Wäre also ein nicht verhältnismäßiger Aufwand gewesen.
Grundsätzlich würde ich persönlich jetzt einfach mal abwarten wie es weitergeht und auch einen Verhandlungstermin nochmal wahrnehmen. Prinzipiell kann eigentlich nicht viel scheitern, da wir nur Umgang im Umfang des vorherigen Vergleiches beantragt haben und zudem eine Umgangspflegschaft. Mir fällt kein (guter) Grund ein, das abzulehnen.
Das "Problem" an dieser Stelle ist eher die emotionale Komponente. Mein LG hat sich wirklich schwer getan, emotional wieder einen Kontakt zu den Kindern zuzulassen - und durch diesen neuerlichen Abbruch kommt wieder ein Riss rein, den er nur schwer erträgt. Hinzu kommt der unglaubliche finanzielle und zeitliche Aufwand und zwar nicht wirklich für eine gelebte Vater-Kind-Beziehung, sondern dafür, dass er einmal im Monat Besuchsonkel spielen darf, während zu Hause bei der KM vermutlich noch fleißig gegen ihn gehetzt wird. Last but not least haben wir noch einige andere "Baustellen" - die Privatinsolvenz, seine dritte Tochter, meine Depressionen, im Sommer werden wir heiraten, etc. Auf Grund der Gesamtsituation liegen die Nerven einfach blank und wir versuchen irgendwie "wirtschaftlich" zu denken.
Zwar bin ich nicht der Sofort-Aufgeben-Typ, aber manchmal frage ich mich schon, ob wir nicht besser unsere Energie in unser Leben und unsere präsente Familie stecken als in dieses Fass ohne Boden. Letztlich ist es aber nicht meine Entscheidung. Allerdings muss ich zugeben, dass ich sie - im Gegensatz zum Anfang, wo ich noch unbedingt auf Biegen und Brechen einen Umgang durchsetzen wollte - inzwischen guten Gewissens mittragen könnte.