04-02-2013, 20:57
(04-02-2013, 19:31)Jessy schrieb: @ Theo - Sag mal, hast den Thread eigentlich gelesen? Die Anzeige war aus AUGUST 2012!
Ich denke, das hast Du zur Genüge erwähnt. Spielt aber keine Rolle. Es geht um das Bild, das Dein Lebensgefährte von sich abgegeben hat.
Zitat:Abgesehen davon ist dein Rechtsverständnis absurd. Die KM hat meinen LG versucht um Geld zu betrügen und das JC hat sie definitiv betrogen. Deswegen haben wir sie angezeigt und nicht um ihr eins auf den Deckel zu geben. In deiner Welt muss man sich also betrügen lassen, um sich Umgang mit den Kindern zu erkaufen...
Weder in meiner Welt noch in irgendeiner Welt sonst ist das notwendig. Es ist nun einmal so, dass Anzeigen aufgrund von Fehlverhalten gegenüber Dritten z.B. im Unterhaltsrecht duraus den Tatbestand der Verwirkung erfüllen können.