11-12-2012, 15:02
@ all - Danke für die Glückwünsche.
Tatsächlich ist nicht alles so durchgegangen wie gewünscht, aber doch weit mehr als wir jemals zu hoffen gewagt haben.
@ p - Der Minuspunkt mit den Übernachtungen ist nicht wirklich einer, und zwar aus folgenden Gründen. Tatsächlich sind die Kinder eben erst 2 und 4 Jahre alt, und so gut die Bindung der Großen zum Vater auch ist, die kleine Tochter hat zwar keine Probleme mit ihm, aber eine Bindung ist zugestandenermaßen auch nicht wirklich da. Es geht uns wirklich um die Kinder, die wir mit dieser Situation auch nicht überfordern möchten. Zum anderen steht auch nicht im Beschluss, dass Übernachtungen verboten sind oder so, nur schriftlich festgehalten wurden sie wegen des Kindesalters und der bisher "kleinen" Umgänge NOCH nicht. Der Beschluss läuft eben nur für acht Monate (hier wollte die Anwältin im übrigen auch, dass dann eben bei Nichteinigkeit über das weitere Vorgehen im Oktober der Beschluss weiter läuft, aber da sagte die Richterin dann: "Nein, wenn sich die Eltern dann nicht einig werden, sehen wir uns eben wieder hier, ewig läuft dieser "kleine" Umgang nicht weiter!").
Außerdem - das müssen wir auch von unserer Seite zugeben - wären die Wochenendumgänge, so sehr wir uns das auch wünschen, eine extreme Belastung. Das bedeutet nämlich dann nicht etwa 8 Stunden Hin- und Rückfahrt zum Umgang, sondern 16 Stunden für uns. Das ist für uns, wie auch für die Kinder, sehr heftig, und von der Zeit haben wir nix. Dann lieber längere Umgangszeiten. Aber das werden wir alles noch sehen, auch wie sich unsere finanzielle Situation in Zukunft evtl. verbessert.
Was die gemeinsame Sorge angeht, hatte ich mir auch mehr erhofft, andererseits sehe ich hier die Drohung der Richterin schon als richtungsweisend. Und ganz ehrlich - 500 km Entfernung sind tatsächlich ein Problem. Wie sollten wir da im Auge behalten können, wie es den Kindern bei der KM geht? Immerhin stand der JA-Mitarbeiter schon dreimal bei der KM auf der Matte, er scheint seine Aufgabe also ernst zu nehmen.
Wir werden auf jeden Fall ein Umgangstagebuch führen und uns auch Gedanken über zukünftige Wünsche machen.
@ ArJa - Ich drücke dir alle Daumen und werde an dich denken. Sei nicht nervös und argumentiere in kurzen, klaren Sätzen. Das war auch ein Schlüsselverhalten meines LG im Gegensatz zum inhaltslosen Geschwall der Gegenseite.
@ blue - Die vier Stunden pro Monat sind unsererseits aber gewollt. Mehr als eine 400 km Fahrt im Monat ist bei drei Unterhaltsberechtigten und Privatinsolvenz einfach nicht drin. Außerdem passt es einfach auch zum Alter der Kinder, dass es erst vier und dann sechs Stunden Umgang sind.
Tatsächlich ist nicht alles so durchgegangen wie gewünscht, aber doch weit mehr als wir jemals zu hoffen gewagt haben.
@ p - Der Minuspunkt mit den Übernachtungen ist nicht wirklich einer, und zwar aus folgenden Gründen. Tatsächlich sind die Kinder eben erst 2 und 4 Jahre alt, und so gut die Bindung der Großen zum Vater auch ist, die kleine Tochter hat zwar keine Probleme mit ihm, aber eine Bindung ist zugestandenermaßen auch nicht wirklich da. Es geht uns wirklich um die Kinder, die wir mit dieser Situation auch nicht überfordern möchten. Zum anderen steht auch nicht im Beschluss, dass Übernachtungen verboten sind oder so, nur schriftlich festgehalten wurden sie wegen des Kindesalters und der bisher "kleinen" Umgänge NOCH nicht. Der Beschluss läuft eben nur für acht Monate (hier wollte die Anwältin im übrigen auch, dass dann eben bei Nichteinigkeit über das weitere Vorgehen im Oktober der Beschluss weiter läuft, aber da sagte die Richterin dann: "Nein, wenn sich die Eltern dann nicht einig werden, sehen wir uns eben wieder hier, ewig läuft dieser "kleine" Umgang nicht weiter!").
Außerdem - das müssen wir auch von unserer Seite zugeben - wären die Wochenendumgänge, so sehr wir uns das auch wünschen, eine extreme Belastung. Das bedeutet nämlich dann nicht etwa 8 Stunden Hin- und Rückfahrt zum Umgang, sondern 16 Stunden für uns. Das ist für uns, wie auch für die Kinder, sehr heftig, und von der Zeit haben wir nix. Dann lieber längere Umgangszeiten. Aber das werden wir alles noch sehen, auch wie sich unsere finanzielle Situation in Zukunft evtl. verbessert.
Was die gemeinsame Sorge angeht, hatte ich mir auch mehr erhofft, andererseits sehe ich hier die Drohung der Richterin schon als richtungsweisend. Und ganz ehrlich - 500 km Entfernung sind tatsächlich ein Problem. Wie sollten wir da im Auge behalten können, wie es den Kindern bei der KM geht? Immerhin stand der JA-Mitarbeiter schon dreimal bei der KM auf der Matte, er scheint seine Aufgabe also ernst zu nehmen.
Wir werden auf jeden Fall ein Umgangstagebuch führen und uns auch Gedanken über zukünftige Wünsche machen.
@ ArJa - Ich drücke dir alle Daumen und werde an dich denken. Sei nicht nervös und argumentiere in kurzen, klaren Sätzen. Das war auch ein Schlüsselverhalten meines LG im Gegensatz zum inhaltslosen Geschwall der Gegenseite.
@ blue - Die vier Stunden pro Monat sind unsererseits aber gewollt. Mehr als eine 400 km Fahrt im Monat ist bei drei Unterhaltsberechtigten und Privatinsolvenz einfach nicht drin. Außerdem passt es einfach auch zum Alter der Kinder, dass es erst vier und dann sechs Stunden Umgang sind.