Themabewertung:
  • 4 Bewertung(en) - 3.25 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben
Danke, @ p.
Zitieren
Und gibt es, da der Psychologe vom BU gestätigt dass er Stalker und gewalttätig ist, weiterhin BU?
Zitieren
Ähm - bisher hat da keiner was bestätigt oder widerlegt. Die BU-Damen haben bestätigt, dass der Umgang für die Kinder problemlos läuft. Die Vorwürfe der Mutter kommen - wenn überhaupt - erst morgen beim Anhörungstermin zum Tragen.
Zitieren
Paarebene und sexuelle Präferenzen - wenn das Gericht nicht ganz daneben liegt (das würde ein OLG aber wohl zurechtruckeln) solltest Ihr der gegnerischen RAin eigentlich dankbar sein...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
(09-12-2012, 16:45)Jessy schrieb: Die BU-Damen haben bestätigt, dass der Umgang für die Kinder problemlos läuft.
Dann solltet ihr gleich ansprechen das Kind übers Wochenende zu erhalten.

Viel Erfolg!
Zitieren
(09-12-2012, 17:59)wackelpudding schrieb: Paarebene und sexuelle Präferenzen - wenn das Gericht nicht ganz daneben liegt (das würde ein OLG aber wohl zurechtruckeln) solltest Ihr der gegnerischen RAin eigentlich dankbar sein...

Genau das. Wenn das die gegnerische Anwältin wirklich zur Anhörung vorbringt, liegt die Chancen für ein Eigentor bei 80%.

Meiner Ansicht nach ist die Anwältin selber genervt von der Ex und gibt halt das wieder, was die Ex geschrieben haben will. Man kann eigentlich nicht bei klarem Verstand sein, wenn man vor Gericht einvernehmlichen Sex der Vergangenheit zwischen Erwachsenen als Begründung gegen Umgang mit dem Kind heute ins Feld führt. Der Ex in ihrem Wahn traue ich das zu, aber ein Anwalt muss klarer sein.
Zitieren
(09-12-2012, 19:02)p schrieb: Wenn das die gegnerische Anwältin wirklich zur Anhörung vorbringt, liegt die Chancen für ein Eigentor bei 80%.
Ist das Ziel der Frau, den Umgang von Vater und Kind zu verhindern?
(09-12-2012, 19:02)p schrieb: Man kann eigentlich nicht bei klarem Verstand sein, wenn man vor Gericht einvernehmlichen Sex der Vergangenheit zwischen Erwachsenen als Begründung gegen Umgang mit dem Kind heute ins Feld führt.
Es war einvernehmlich zwischen der Mutter und dem Vater, und die Mutter führt es als Argument gegen den Vater an. Dieses Argument schlägt, wenn es überhaupt wirkt, auf sie selbst zurück.
Kann man jemandem, der so bescheuert argumentiert, ein Kind überlassen?

Das Einzige, was die Argumentation rettet ist, dass das nicht einvernehmlich gewesen sei. Dann ist die Frau nämlich Opfer. Und sie ist es immer noch.
Wie schrecklich! Mitleid!
Zitieren
und, wie idt es gelaufen?
Zitieren
Ja, würd mich jetzt auch interessieren.
Zitieren
So.... Smile
Mit Spannung erwartet, das vorläufige Ende unseres Gerichtsweges. Man möge mir verzeihen, dass ich es ausführlicher beschreibe, aber ich hab mich gestern bei den Schilderungen meines LG an einigen Stellen fast weggeworfen vor Lachen, und möchte das nicht vorenthalten. Wer ungeduldig ist, findet weiter unten unter "Fazit" die eigentlichen Ergebnisse.

Der Prozeß könnte unter dem Titel "Wie ein kleines Kind die Weichen stellt..." laufen.

-----------------------------------

Mein LG sitzt im Vorraum der Verhandlungszimmer. Wie das Schicksal so will, kommen die Richterin (geschätzt 35, vielleicht 40 Jahre alt) sowie KM nebst RAttin gleichzeitig die Treppe rauf. Und wie das "Glück" so spielt, hat die KM keine Betreuung für die beiden Mädels gefunden und hat sie demnach dabei. Die größere der beiden Mädchen (4 und 2) stürmt, als sie meinen LG sieht, auf ihn zu, fällt ihm um den Hals und fängt munter an zu erzählen, wie sehr sie sich freut ihn zu sehen, und ob sie wieder spielen können, und ob er ihr das Buch vorliest, das sie dabei hat...

Die Richterin fragt ob alle anwesend sind (JA-Vertreter ist inzwischen auch dazu gekommen) und man beginnen könne. Sie bittet alle ins Besprechungszimmer. Die große Tochter klebt immer noch am Hals ihres Vaters. Erst durch gutes Zureden lassen sich beide Kinder dazu bewegen, mit dem Wachmann mitzugehen, der sich bereit erklärt hat aufzupassen. Die Große sagt noch laut zu meinem LG "Ich will aber lieber bei dir bleiben!".
Kurz entgleisen noch der KM die Gesichtszüge, als sie sieht, dass mein LG einen großen Ordner und ein recht auffälliges rotes Buch dabei hat - ein Tagebuch von ihr von vor mehreren Jahren aus der Beziehungszeit.

Dann geht`s los mit dem Eigentlichen.
Der erste Satz der Richterin:
"Dass es angeblich Probleme bei der Bindung der Kinder zum Vater gibt, haben wir ja gerade schon abgehakt, oder? Ja? Gut.
Dann frage ich jetzt - entgegen des üblichen Prozederes - doch gleich mal lieber die Gegenseite: Haben Sie Änderungen zu ihrem Antrag (war Umgangsausschluss, allenfalls dauerhaft begleiteter Umgang)?"
Darauf fängt die RAttin der KM an zu erzählen, dass die KM ja gesundheitliche Probleme hätte und Schwierigkeiten mit dem KV wegen der komplizierten Beziehung und so weiter.
Die Richterin unterbricht nach kurzer Zeit: "Jetzt frage ich nochmal: Haben Sie Änderungen zu ihrem Antrag? Was KONKRET möchten Sie?"
Die RAttin fängt wieder an auszuholen und wird abermals von der Richterin unterbrochen: "Jetzt hören Sie mal auf mit den Geschichten, und Ihre Anträge vergessen wir auch gleich, denn die haben nichts - aber auch gar nichts - mit dem Wohl der Kinder zu tun. Hier geht es nicht um die Mutter, sondern um die Kinder. Als Basis stelle ich also jetzt mal den Vorschlag des KVs, welcher der KM schon mehrmals unterbreitet worden ist, zur Diskussion."

Die Richterin teilt mir, dass sie den Vorschlag insgesamt sehr gut findet, allerdings zu langfristig. Sie fragt die KM, ob sie denn grundsätzlich damit einverstanden sei. Die RAttin will anfangen und wird von der Richterin angefahren: "Ich habe Ihre Mandantin gefragt." Die KM sagt, sie wäre damit schon einverstanden.
Es wird ein Beschluss über acht Monate festgelegt, mein KV wird - als der deutlich reifere und emotional stabilere Part - nochmals dazu angehalten, weiter an einer Elternkommunikation zu arbeiten. Im Oktober müssen KM und KV sich nochmal zusammensetzen. Das Thema Übernachtungen ist vorerst vertagt, wegen des Alters der Kinder und da das im Weiteren in ein paar Monaten zwischen den Eltern geklärt werden soll.
O-Ton der Richterin: "Frau KM, sie haben es dem KV bisher so schwer wie irgend möglich gemacht. Wir halten hier mal fest, dass Sie sehr jung Mutter geworden sind und noch einiges dazu lernen müssen. Ich erwarte von Ihnen, dass das jetzt auch passiert."

Der JA-Mitarbeiter wird noch kurz gefragt, ob er denn BU und Elterngespräche noch für nötig hält, und meint ganz trocken: "BU wäre schon nach dem ersten Mal nicht mehr nötig gewesen, und die Elterngespräche bei der Frau xyz haben wohl nichts gebracht, das klären die Eltern scheinbar leichter unter sich. Ich stelle also die JA-Hilfen ein, werde aber die Sache im Auge behalten."

Dann ging es noch darum, ob und wie weit uns die KM zu den Umgängen entgegenkommen muss. Die Richterin legt 40 km fest, worüber sich die RAttin etwas mokiert, weil die Umgangskosten ja normalerweise vom KV zu tragen seien, und wird prompt wieder zurechtgewiesen, dass es sich hier ja nicht um einen normalen Fall handle und sie froh sein könne, dass die Richterin nicht noch mehr festlegt.

Danach ging es noch um Sorgerecht und Ordnungsmittel.
Die Richterin verfügt, dass das Sorgerecht vorerst bei der Mutter verbleibt, da es abgesehen von den Umgangsproblemen noch keinen direkten Anhalt gibt es ihr zu nehmen, gemeinsame Sorge mache schon allein wegen der Entfernung keinen Sinn, sagt aber zur KM folgendes, als mein LG nochmal wegen der Ordnungsmittel drängelt:
"Dass bei Ihnen eine Bindungsintoleranz vorliegt, ist völlig klar. Sie haben jetzt also bis Oktober Zeit, sich NACHHALTIG kooperativ zu zeigen und zu beweisen, dass Sie erziehungsfähig sind und sich an Absprachen halten."
Dann, ganz trocken, an den KV gewandt: "Falls das mit dem Umgang, der Wohlverhaltenspflicht und den Absprachen nicht klappt, wird dann eben im Oktober das ABR auf das JA übertragen - ist das vorerst Ordnungsmittel genug für Sie?"

Beim Thema Vergleich oder Beschluss hat die RAttin kräftig schlucken müssen, da mein LG auf einen Beschluss bestanden hat, was seitens der Richterin auch akzeptiert wurde.

Ganz kurz kam nochmal zur Sprache, dass mein LG ja einmal zum LG der KM gesagt hatte: "Entweder du adoptierst die Kinder, oder ich will sie sehen." Da wollte die Richterin wissen, ob das wahr sein. Mein LG meinte nur: "Ja." Überraschte Gesichter. Dann fügte er hinzu: "Allerdings war das etwas aus dem Zusammenhang gerissen. Ich komme selbst aus einer Scheidungsfamilie, und mir war klar, dass soetwas womöglich an den Kindern ausgeht. Natürlich ist für die Kinder ein Aufwachsen mit ihrem Vater wichtig - aber wichtiger noch ist ein unbelastetes Aufwachsen mit einer Familie. Allerdings - mich nur zurückzuziehen und weiter zu zahlen, kam auch nicht in Frage. Zumal der KM ja das finanzielle Thema nicht ganz unwichtig war. Ausserdem gibt es da inzwischen noch ein kleines Problem mit der Wertevermittlung."
Daraufhin meinte die Richterin: "Über den rechtsradikalen Hintergrund des LG der KM bin ich informiert. Herr LG wäre daher für eine Adoption ohnehin keine geeignete Person. Frau KM hat ja jetzt ohnehin einige Aufgaben vor sich, da kann sie auch gleich nochmal ihre Werteeinstellung überdenken."

Zum Schluss geht es noch um die von der KM getätigten Vorwürfe.
Die Richterin wirft einen Blick auf (nicht in!) den Ordner des KVs und sagt an die KM gewandt: "Wenn ich mir die Unterlagenmenge des KVs nur mal so betrachte, nehme ich an, dass er einiges von Ihren beweislosen Darstellungen beweiskräftig wiederlegen kann. Außerdem - " dann zieht sie einen Wisch aus ihren eigenen Unterlagen "Habe ich hier ein Führungszeugnis des KV und einige weitere Informationen - wenn ich mir die so ansehe, weiß ich, was von Ihren Aussagen zu halten ist, Frau KM."
Die KM zieht also zum einen ihre Aussagen zurück, zum anderen sagt die Richterin noch zu ihr:
"Sie erhalten hiermit die gerichtliche Auflage, über diese Aussage und den Inhalt in Zukunft Stillschweigen zu bewahren. Falls Sie dagegen verstoßen, wird das mit Geldbuße bis 25.000 € oder mit Freiheitsstrafe bis 10 Jahre geahndet werden."

Zu RAttin der KM sagte die Richterin noch: "Dass Sie diese Aussagen überhaupt niedergeschrieben haben, muss ich deutlich rügen. Insgesamt - auch wenn ich mir ansehe, wie lange Herr KV versucht hat Sie zu einer außergerichtlichen Lösung zu überreden und wie lange Ihre jeweiligen Antworten auf sich haben warten lassen, muss ich annehmen, dass Sie entweder eine sehr schlechte Anwältin sind, oder dass Sie ihren Terminkalender nicht im Griff haben und zu viele Fälle annehmen."

Die jeweiligen Prozeßkosten sind von der jeweiligen Partei selbst zu tragen, die eigentlichen Gerichtskosten werden hälftig geteilt.

Irgendwann im Laufe des Gespräches hat mein LG noch auf etwas hingewiesen (mir ist gerade entfallen worum es ging), worauf die Richterin meinte "Herr KV, dachten Sie, ich habe Ihre Anträge nicht gelesen? Ich habe ALLE Unterlagen zum Fall gelesen. Einen schönen Gruß im Übrigen an Ihren rechtlichen Beistand, hier hat offensichtlich jemand mit langjähriger Erfahrung viel Mühe und Zeit investiert." (Die Frage nach der Nichtanwesenheit des rechtlichen Beistandes kam vorher schonmal, da meinte mein LG einfach, der sei nicht hier weil er unnötige Kosten vermeiden wolle, was die Richterin auch sehr wohlwollend aufgenommen hat.) :-D

Gegen Ende sagte die Richterin noch: "Ich möchte Sie beide hier nicht wieder sehen." Dann wendet sie sich nochmal an die KM: "Falls Sie aber wieder hier vor Gericht stehen, werden Sie wieder vor mir stehen, und ich werde mich an ALLES erinnern, was hier besprochen, vereinbart und angekündigt wurde."

Ganz am Ende - und das war schon irgendwie mein persönliches Highlight - wendet sich die Richterin nochmal beiläufig an die KM und RAttin: "Achja - die Entscheidung zur VKH hat ein Kollege getroffen, der nicht in den Fall eingelesen war. Da Sie das Verfahren nicht nur billigend in Kauf genommen, sondern sogar entschieden darauf hingearbeitet haben, wird die Entscheidung zur VKH widerrufen. Sie tragen Ihre Kosten selbst. Das geht Ihnen noch in gesonderter Post zu."

Bei der Verabschiedung kam die RAttin der KM noch zu meinem LG und meinte: "Ich bin zwar nicht gerne Verliererin, aber ich bin zumindest eine faire Verliererin. Es ist mir bisher noch nie passiert, dass ich im Gerichtssaal so untergegangen bin. Entweder Sie haben wirklich einen sehr sehr guten Anwalt, oder Sie sind ein Naturtalent."

KM und RAttin haben sich beim Hinausgehen noch ziemlich gefetzt, die KM war sichtlich schockiert, die RAttin einfach platt.

So, ich hoffe ich hab nix wesentliches vergessen, falls doch, reiche ich es noch stückchenweise nach.

---------------------------------

Fazit:
- Mindestens einmal pro Monat Umgang, in der Regel freitags, bis Juli jeweils mindestens vier Stunden, danach mindestens sechs Stunden, also wie von uns gewünscht. Kein offizieller BU mehr, aber die nächsten drei Mal, das haben wir ja auch so vorgeschlagen und wurde von der Richterin mehr als wohlwollend aufgenommen, ist die KM aus Kulanz unsererseits noch mit dabei.
- Die KM muss uns 40 km entgegenkommen zu den Umgängen (immerhin 1/8 der Strecke Wink ).
- Aussagen der KM wurden zurückgezogen, gerichtliche Unterlassung angeordnet.
- Sorge bleibt bei der KM, aber Übertragung ans JA wurde angedroht, falls sie nicht spurt.
- KM und KV müssen sich im Oktober wieder zusammensetzen.
- KM bekommt doch keine VKH.
- Verfahrenkosten werden gegeneinander aufgehoben.

Ich persönlich hätte mir etwas Langfristigeres gewünscht und auch ein paar mehr schriftliche Details (Geburtstage, Feiertage, etc.). Allerdings bin ich erstaunt über die sehr sehr deutliche Rüge der Richterin an KM und RAttin und den insgesamten Tenor des Verfahrens, der allzu deutlich sagt, dass die Richterin wünscht, dass KM und KV ohne Gericht auskommen, sie aber überhaupt kein Problem damit hat, dem kräftig und deutlich nachzuhelfen.
Im Großen und Ganzen werte ich es also als absoluten Erfolg, da das Wesentliche sehr deutlich sichergestellt wurde.

Gespannt darf man natürlich sein, wie gut sich die KM an den Beschluss hält, oder ob sie die "Spielräume" zum Negativen hin ausnutzt. Allerdings rechne ich aktuell doch damit, dass sie nun "mitarbeitet", immerhin ist ihr der (teilweise) Sorgerechtsverlust schon angedroht.

Einen herzlichen Dank an alle hier im Forum, die mitgedacht und mitgeholfen haben.
Zitieren
@Jessy

Gratuliere Deinem LG zu seinem Durchhaltevermögen.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren
Prima!
Ich drück Euch die Daumen, dass Euch die Richterin erhalten bleibt.
Zitieren
glückwunsch, ihr habt jetzt einen fuß in der tür und könnt jetzt nach salamitaktik weiter anknüpfen.

es ist auch ein beleg dafür, das sich kluges und geschicktes verhalten eben doch bemerkbar macht, und nicht jeder richter ein väterfresser ist.
wieder eine ausrede weniger.

schön, dass dein lg sein popöchen hochbekommen hat. es hat sich gelohnt. viel freude und spaß an und mit den kindern.
Zitieren
Auch von hier: Herzlichen Glückwunsch!
Kannst du mir die RichterIn Leihen?
Ich selbst stelle meine Umgangsangelegenheiten auf die Pension(1,5J.) des Richters ein, oder versuche mich zum OLG durchzuwinken.
Zitieren
Vielen Dank für den Bericht, hat Spass gemacht den zu lesen.

(11-12-2012, 13:10)RAttin schrieb: "Entweder Sie haben wirklich einen sehr sehr guten Anwalt, oder Sie sind ein Naturtalent."

"Ach wissen Sie, ich halte nichts von Anwälten. Ich hab da ein Internetforum mit ein paar verbitterten Ahnunglosen" :-)
Da sind ja nun eine Menge Dinge genau so passiert wie vorhergesagt. Paarebene-Elternebene, Verhalten der Anwältin, Sinnhaftigkeit bestimmer Anträge...

Die Anwältin hat aber indirekt recht, dass auch Väter meistens durch eigene Fehler scheitern und mit falschen Vorstellungen in den Gerichtssaal gehen. Man muss gar nicht toll sein, der grösste Gewinn ist es bereits, sich nicht selber zu demontieren. Diesmal wars zum Glück die Mutter, die das live vorgeführt hat.

In dem Beschluss sind vier dicke Pluspunkte drin, aber auch zwei Minuspunkte. Die richterliche Argumentation gegen die gemeinsame Sorge und gegen gemeinsame Übernachtungen ist nicht begründet. Eine besondere Gefahr liegt in dem Gesprächstermin nächsten Oktober. Ich hatte eine ähnliche Regelung, die sich als Sprengstoff erwiesen hat. Nach ein paar Monaten kriegen viele Exen wieder gewaltig Oberwasser und nutzen die Gelegenheit, es wieder zu probieren. Ich kann dem Vater nur raten, auch im Oktober sehr klar und fest zu bleiben und sich nicht an das "ich will sie hier nicht wieder sehen" der Richterin (die übliche Verabschiedung durch Familienrichter übrigens) zu halten. Und wenn es schon vorher Ärger gibt, ausgefallenen Umgang, dann vorher vor Gericht. Da die Richterin ja keine anderen Ordnungsmittel wollte, muss sie eben nacharbeiten.

Bei den Pluspunkten sticht der Entzug der VKH und die gerichtlich angeordnete Unterlassung des Exengeschwalles hervor. Das machen wenig Richter, mit der VKH ist sie sogar einem Kollegen in den Rücken gefallen. Dieser Punkt ist für die Kindsmutter schmerzhaft und hat sofortige Folgen, er kostet sie gleich mal unerwartet Geld.

Ich denke, nach diesem Termin ist der Vater auch wieder besser motiviert. Wie ihr seht, war es richtig, vor Gericht zu gehen.
Zitieren
@ Jessy

Auch von mir herzlichen Glückwunsch zu dem Erfolg.

Ich habe übermorgen meinen OLG Prozeß wegen Teilumgangsverweigerung; meine Nervosität steigt doch von Stunde zu Stunde.. ich nehme deinen Erfolg als Anlass zu dem Glauben, dass es doch noch gelegentlich Gerechtigkeit in Deutschland gibt.. alles Gute für die Umsetzung.

Viele Grüße
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
Zitieren
ich freu mich auch für euch!!
Das mit der VKH ist super. Da es ihr jetzt Geld kostet wird sie dadurch vieleicht auch einsichtiger.
Zitieren
(11-12-2012, 13:10)Jessy schrieb: - Sorge bleibt bei der KM, aber Übertragung ans JA wurde angedroht, falls sie nicht spurt.
Aus diesem Grund sehe ich den Ausgang des Verfaherens leider nur als Teilerfolg an. Zeigt es nur zu deutlich, dass man ein Kind eher dem JA übergibt als dem Vater. Sad

Ansonsten war die Richterin nicht die schlechteste und mit dem Ergebnis kann was aufgebaut werden. Obwohl mir persönlich die 4 Stunden einmal im Monat deutlich zu wenig sind!
Zitieren
@ArJa

Ich drück Dir die Daumen, dass es klappt.

Bestehe aber auf einen Beschluss. Keinesfalls einen Vergleich eingehen.

Wenn im Beschluss steht, dass Dir der Weg zum BGH verwehrt ist, dann lote mit Deinem Anwalt aus, wie es mit einer Vorlage beim BVerfG aussieht.
Das muss aber dann schnell gehen. Innerhalb 4 Wochen nach Verkündung muss das beim BVerfG liegen mit Begründung.

Wenn er bockt, dann frag einen anderen, egagierteren Anwalt.

Und keinesfalls im Gericht die Kindesmutter angreifen. Auch nicht verbal. Das kommt ganz schlecht rüber bei Gericht.

Wenn Dich die Kindesmutter oder deren Prozessbevollmächtigte angreifen, einfach lächeln.

lg und alles Gute

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren
(11-12-2012, 14:37)Absurdistan schrieb: Da es ihr jetzt Geld kostet

Sie muss jetzt vor allem ihre in ihren Augen unfähige Anwältin bezahlen, das wird ihr gar nicht gefallen. Da hat sie auch gleich gelernt, dass Anwälte immer gewinnen, egal wie schlecht beraten man war :-)
Heilsam für alle Beteiligten.
Zitieren
@ all - Danke für die Glückwünsche.
Tatsächlich ist nicht alles so durchgegangen wie gewünscht, aber doch weit mehr als wir jemals zu hoffen gewagt haben.

@ p - Der Minuspunkt mit den Übernachtungen ist nicht wirklich einer, und zwar aus folgenden Gründen. Tatsächlich sind die Kinder eben erst 2 und 4 Jahre alt, und so gut die Bindung der Großen zum Vater auch ist, die kleine Tochter hat zwar keine Probleme mit ihm, aber eine Bindung ist zugestandenermaßen auch nicht wirklich da. Es geht uns wirklich um die Kinder, die wir mit dieser Situation auch nicht überfordern möchten. Zum anderen steht auch nicht im Beschluss, dass Übernachtungen verboten sind oder so, nur schriftlich festgehalten wurden sie wegen des Kindesalters und der bisher "kleinen" Umgänge NOCH nicht. Der Beschluss läuft eben nur für acht Monate (hier wollte die Anwältin im übrigen auch, dass dann eben bei Nichteinigkeit über das weitere Vorgehen im Oktober der Beschluss weiter läuft, aber da sagte die Richterin dann: "Nein, wenn sich die Eltern dann nicht einig werden, sehen wir uns eben wieder hier, ewig läuft dieser "kleine" Umgang nicht weiter!").
Außerdem - das müssen wir auch von unserer Seite zugeben - wären die Wochenendumgänge, so sehr wir uns das auch wünschen, eine extreme Belastung. Das bedeutet nämlich dann nicht etwa 8 Stunden Hin- und Rückfahrt zum Umgang, sondern 16 Stunden für uns. Das ist für uns, wie auch für die Kinder, sehr heftig, und von der Zeit haben wir nix. Dann lieber längere Umgangszeiten. Aber das werden wir alles noch sehen, auch wie sich unsere finanzielle Situation in Zukunft evtl. verbessert.

Was die gemeinsame Sorge angeht, hatte ich mir auch mehr erhofft, andererseits sehe ich hier die Drohung der Richterin schon als richtungsweisend. Und ganz ehrlich - 500 km Entfernung sind tatsächlich ein Problem. Wie sollten wir da im Auge behalten können, wie es den Kindern bei der KM geht? Immerhin stand der JA-Mitarbeiter schon dreimal bei der KM auf der Matte, er scheint seine Aufgabe also ernst zu nehmen.

Wir werden auf jeden Fall ein Umgangstagebuch führen und uns auch Gedanken über zukünftige Wünsche machen.

@ ArJa - Ich drücke dir alle Daumen und werde an dich denken. Sei nicht nervös und argumentiere in kurzen, klaren Sätzen. Das war auch ein Schlüsselverhalten meines LG im Gegensatz zum inhaltslosen Geschwall der Gegenseite.

@ blue - Die vier Stunden pro Monat sind unsererseits aber gewollt. Mehr als eine 400 km Fahrt im Monat ist bei drei Unterhaltsberechtigten und Privatinsolvenz einfach nicht drin. Außerdem passt es einfach auch zum Alter der Kinder, dass es erst vier und dann sechs Stunden Umgang sind.
Zitieren
Glückwunsch an euch!

(11-12-2012, 15:02)Jessy schrieb: Außerdem passt es einfach auch zum Alter der Kinder, dass es erst vier und dann sechs Stunden Umgang sind.
Der Meinung bin ich nicht. Es gibt keinen Grund dafür dass ein Elternteil wichtiger als das andere ist ausser das Kind wird gestillt, sodann sollte die Milchbar in der Nähe sein.
Zitieren
@ Pogo - Ich denke nicht, dass es hier um "wichtiger" geht. Fakt ist, dass ein zweijähriges Kind eine begrenzte Ausdauer hat, was Unternehmungen, Ausflüge, Konzentration angeht. Auch kann ich mit einem so kleinen Kind nicht etliche Stunden durch den Schnee hoppeln oder den ganzen Tag im Freibad rumtoben. Am Wohnort - und auch im näheren Umkreis - der Kids sind aber überdachte Ausflugsziele rar gesäht. Ausserdem hat die kleinere von beiden meinen LG jetzt gerade fünf Mal bewusst gesehen - da gleich über Nacht zu bleiben oder sehr lange von der bisher einzigen Bezugsperson (sprich KM) getrennt zu sein, verkraftet nicht jedes Kind gleich gut, zumal falls noch ein Mittagschlaf gemacht werden soll (wissen wir aber nicht konkret). Man sollte bei all dem, was man selbst will, nicht vergessen, dass es hier primär NICHT darum geht, so viel wie möglich zu erreichen, um der KM eins reinzuwürgen. Es geht darum, Vater und Kindern einen möglichst leichten Umgang und eine wachsende Beziehung zu ermöglichen. Das braucht Zeit, Geduld und Rücksichtnahme. Rom wurde auch nicht in einem Tag erbaut, wie es so schön heißt.
Zitieren
(11-12-2012, 15:02)Jessy schrieb: 500 km Entfernung sind tatsächlich ein Problem

Da sich die gemeinsame Sorge nur auf ganz wenige Entscheidungen (die alle nicht unerwartet kommen) bezieht, spielt die Entfernung keine Rolle. Wenn es so wäre, dann müsste man Eltern, die berufsbedingt mal weiter auseinander sind die gemeinsame Sorge entziehen.

Die Rechtspflege fällt beim Sorgerecht indirekt auf ihre eigenen Lügen vom Recht der wichtigen und häufigen Mitsprache herein, mit denen sie die Menschen täuscht. Genauer betrachtet ist das Sorgerecht eine fast leere Hülle. Wichtig wird es für den Vater, wenn die Ex noch weiter wegzieht oder wirklich Mist baut. Dann erhöht der Vater die Chancen, zugunsten der Kinder einzugreifen. Und genau bei Exen wie seiner wäre das sehr wichtig.

Die pauschale Behauptung, die Entfernung stünde der gemeinsamen Sorge entgegen ist nicht substantiiert, in der nächsten Instanz (die ihr natürlich nicht anrufen werdet) wäre das vermutlich kritisiert worden. Der Beschluss ist insgesamt schon ein grosser Fortschritt, auch wenn solche Punkte nicht gut entschieden wurden.
Zitieren
@ p - Ich werde diese deine Argumentation auf jeden Fall im Kopf behalten, falls es im Oktober zu Streit kommt.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 25 Gast/Gäste