08-12-2012, 15:47
(08-12-2012, 14:59)iglu schrieb: dein lg könnte auch an geeigneter stelle darauf hinweisen
Sofern der Richter im Verfahren wirklich näheres wissen will, kann man so antworten. Ansonsten aber nichts beweisen versuchen, was keinen Beweis benötigt. Dadurch würde man den Mist der Mutter adeln, indem man ihn von selbst anspricht. Keinen Rechtfertigungsdruck selber erzeugen!