05-12-2012, 01:01
@Jessy
Der Vorschlag ist meiner bescheidenen Meinung nach schlicht Unsinn. Wenn ich eine Landschaft vermine, kann ich dort kein wildes Pony großziehen. Viel zu schwammig und viel zu detailiert.
Egal ob Vergleich oder Urteil: ich würde bei eurer Situation nur eine Regelung des Starts des Umgangs anstreben. D.h. konkrete Festlegung des BU und der ersten "freien" Umgänge". Zeithorzont halbes bis max. ein Jahr. Maximal drei Stufen: BU, Tagesumgang, Wochenenden. Fertig.
Ich treffe immer wieder zwei "Beispiele" für langjährige gerichtliche Umgangsregelungen:
Im einen Fall hatte das Gericht festgelegt "alle DREI Wochenenden Samstag und Sonntag". Das war vor rund zehn Jahren (und damals umjubelt und gut!). Noch heute ist es dabei geblieben. Obwohl kein Gericht mehr so wenig Standard-Umgang beschließen würde und das "Kind" nicht mehr weit von 18 ist, hält die Mutti das Kind immer noch so unter Druck, dass er sich "an den Gerichtsbeschluß halten müsse", dass er sich nicht außerhalb zum Vater traut.
Im anderen Fall hatte das Gericht doch tatsächlich ALLE vierzehntägigen Wochenenden von ca. 5 Jahre bis 18 Jahre datumsmäßig exakt im Beschluß notiert. Seit bestimmt fünf Jahren interessiert sich keine Sau mehr für den Beschluß. Das Kind wohnt fast zur Hälfte beim Vater.
Das nur als Anregung.
Der Vorschlag ist meiner bescheidenen Meinung nach schlicht Unsinn. Wenn ich eine Landschaft vermine, kann ich dort kein wildes Pony großziehen. Viel zu schwammig und viel zu detailiert.
Egal ob Vergleich oder Urteil: ich würde bei eurer Situation nur eine Regelung des Starts des Umgangs anstreben. D.h. konkrete Festlegung des BU und der ersten "freien" Umgänge". Zeithorzont halbes bis max. ein Jahr. Maximal drei Stufen: BU, Tagesumgang, Wochenenden. Fertig.
Ich treffe immer wieder zwei "Beispiele" für langjährige gerichtliche Umgangsregelungen:
Im einen Fall hatte das Gericht festgelegt "alle DREI Wochenenden Samstag und Sonntag". Das war vor rund zehn Jahren (und damals umjubelt und gut!). Noch heute ist es dabei geblieben. Obwohl kein Gericht mehr so wenig Standard-Umgang beschließen würde und das "Kind" nicht mehr weit von 18 ist, hält die Mutti das Kind immer noch so unter Druck, dass er sich "an den Gerichtsbeschluß halten müsse", dass er sich nicht außerhalb zum Vater traut.
Im anderen Fall hatte das Gericht doch tatsächlich ALLE vierzehntägigen Wochenenden von ca. 5 Jahre bis 18 Jahre datumsmäßig exakt im Beschluß notiert. Seit bestimmt fünf Jahren interessiert sich keine Sau mehr für den Beschluß. Das Kind wohnt fast zur Hälfte beim Vater.
Das nur als Anregung.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #