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Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben
Das ist aktueller Stand des Vorschlages:

1. Allgemeine Vereinbarungen
- Beide Seiten verpflichten sich – insbesondere im Beisein der Kinder – zu einem sachlichen und konfliktfreien Informationsaustausch.
- Die Kindesmutter informiert den Kindesvater regelmäßig über alle wesentlichen Belange des kindlichen Heranwachsens, über schwerwiegende Angelegenheiten (schwere Krankheiten, Unfälle, Umzug, etc.) jedoch unverzüglich.
- Beide Seiten unterlassen jedwede negative Beeinflussung der Kinder in Bezug auf das andere Elternteil, sondern verpflichten sich vielmehr, an einer positiven, stabilen und unbelasteten Beziehung der Kinder zu beiden Elternteilen aktiv mitzuwirken.
- Beide Seiten verpflichten sich, bei auftretenden Unstimmigkeiten zunächst die (gemeinsame) Beratung einer Vermittlungsstelle in Anspruch zu nehmen, bevor gerichtliche Hilfe gesucht wird.

2. Umgang
Der Umgang des Kindesvaters mit den gemeinsamen Kindern soll stufenweise ausgebaut werden, hierzu wird folgende Regelung getroffen:

- Der Kindesvater und seine Lebensgefährtin verbringen ab 01.01.2013 mindestens einen Vormittag oder Nachmittag pro Monat (mind. vier Stunden) mit den beiden Kindern an einem neutralen Ort (Spielplatz, Zoo, Schwimmbad, etc.). Die Kindesmutter hat während dieser Phase das Recht, zu den Umgangszeiten anwesend zu sein. Während der Phase des begleiteten Umganges obliegt es der Kindesmutter, die Kinder zu dem vom Kindesvater ausgewählten Treffpunkt (im Umkreis von 75 km vom Wohnort der Kinder) zu bringen und die Kosten hierfür zu tragen.
- Ab dem 01.04.2013 finden diese Umgänge ohne die Begleitung der Kindesmutter statt.
- Ab dem 01.07.2013 verbringen Kindesvater und Kinder pro Monat mindestens einen ganzen Tag miteinander (mindestens sieben Stunden).
- Ab dem 01.10.2013 verbringen die Kinder mindestens zwei aufeinanderfolgende Tage pro Monat mit dem Kindesvater (jeweils mindestens sieben Stunden). Gegen Ende dieser Phase wird in Absprache mit der Kindesmutter die erste Übernachtung der Kinder bei dem Kindesvater besprochen und durchgeführt.
- Ab dem 01.01.2014 verbringen die Kinder mindestens jeweils ein Wochenende pro Monat von Freitagmittag bis Sonntagabend, ab dem 01.04.2014 ggf. bis Dienstagabend, sofern es die Termine der Kinder und des Kindesvaters zulassen, beim Kindesvater. Wenn der vorausgehende, bzw. nachfolgende Tag ein gesetzlicher Feiertag ist, wird/werden diese/r zusätzlich eingeschlossen.
- Nach Möglichkeit ist bei den Umgängen ein vier-Wochen-Rhythmus einzuhalten, die genauen Termine werden jeweils im Vormonat vereinbart, die Ferientermine mindestens vier Wochen vor Ferienbeginn.
- Sollte sich die räumliche Entfernung zwischen dem Wohnort der Kinder und dem des Kindsvaters auf 100 km oder weniger verringern, beziehungsweise die Lebenssituation des Kindsvaters sich dementsprechend ändern, dass ein zweiwöchentlicher Umgangsturnus in Frage kommt, wird dieser umgesetzt (dann jeweils von Freitag bis Sonntag ggf. einschließlich Feiertag).
- Die Kinder verbringen ab 2014 jährlich mindestens drei Wochen der Ferien beim Kindesvater.
- Heiligabend (inklusive mind. einer Übernachtung) verbringen die Kinder jährlich im Wechsel bei den Eltern, ebenso im entgegengesetzten Rhythmus den Jahreswechsel.
- In Absprache mit der Kindesmutter sind weitere flexible Umgangstermine möglich. Die Kindesmutter wird sich hierbei bemühen, weitere flexible Termine auch durch ihr Zutun zu ermöglichen (z.B. wenn sie mit den Kindern ohnehin in der Nähe des Wohnsitzes des Kindesvaters ist, etc.)
- Der Kindsvater hat darüber hinaus das Recht, bei wichtigen Terminen der Kinder (z.B. Einschulung, Entwicklungsgespräch) anwesend zu sein. Er wird über derartige Termine von der Kindsmutter rechtzeitig informiert.
- Die Kosten des regulären Umganges trägt der Kindesvater.
- Sollte ein Umgangstermin ausfallen müssen, so ist der Kindesvater spätestens fünf Stunden vor Umgangsbeginn zu informieren. Es wird ein zeitnaher Ersatztermin vereinbart.
- Kinderbezogene Entscheidungen über deren Alltag werden von dem Elternteil getroffen, bei dem sich die Kinder zur Betreuung und Erziehung aufhalten. Die Ausgestaltung der Umgangstermine liegt daher in der eigenen Verantwortung des Kindsvaters, ggf. notwendige Vollmachten erteilt die Kindesmutter auf Anfrage.
- Sollte eine Erkrankung eines Kindes eintreten, die in ihrer Schwere oder Dauer dergestalt ist, dass ein Krankenhausaufenthalt, beziehungsweise eine Bettlägerigkeit von über vier Wochen notwendig werden sollte, hat der Kindsvater das Recht, das jeweilige Kind in Absprache mit der Kindsmutter auch außerhalb der regulären Umgangstermine zu besuchen.
- Ab dem vollendeten 6. Lebensjahr von XX (Kind 1) hat der Kindesvater das Recht, mindestens einmal wöchentlich mindestens jeweils eine viertel Stunde mit den Kindern telefonisch zu kommunizieren. Darüberhinausgehende Kontaktwünsche seitens Kinder wird die Kindesmutter aktiv unterstützen.


3. Schlussbestimmungen
- Mit dem vollendeten 12. Lebensjahr von XX (Kind 1) ist die gesamte Vereinbarung zu überarbeiten. Zu diesem Zeitpunkt sollen die Kinder maßgeblich an der Ausgestaltung des Umganges (Dauer, Häufigkeit, etc.) mitwirken, so dass den Kindeswünschen und dem Kindeswohl noch besser entsprochen werden kann. Diese Vereinbarung tritt demnach erst mit dem Abschluss einer neuen Vereinbarung außer Kraft.
- Bezüglich der Einrichtung der gemeinsamen Sorge zeigt sich die Kindesmutter zeitnah gesprächsbereit, in jedem Fall wird die Meinung des Kindesvaters jedoch vor schwerwiegenden Entscheidungen betreffend den Lebensweg der Kinder zumindest gehört.
- Der Kindesvater verpflichtet sich, sofern diese Umgangsvereinbarung problemlos und konfliktfrei seitens der Kindesmutter umgesetzt wird, keine weiteren Anträge bezüglich des Sorgerechts für die gemeinsamen Kinder zu stellen.
- Die Eltern verpflichten sich, die aktuell jeweils vor Gericht gestellten Anträge und Aussagen vollumfänglich am xx.xx.xxxx zurückzuziehen. Die im Zuge des Verfahrens angefallenen Kosten übernimmt der Kindesvater mit Ausnahme derjenigen Kosten, die durch die rechtliche Vertretung der Kindesmutter anfallen; diese übernimmt die Kindesmutter selbst.

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Zu schwammig? Irgendwelche allzu offensichtlichen Möglichkeiten für die KM, trotzdem Ärger zu machen? Sonstige Vorschläge, Anregungen, Kritiken?
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RE: Volle Breitseite der KM - von Austriake - 25-09-2012, 13:55
RE: Volle Breitseite der KM - von Nathan - 25-09-2012, 14:38
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Rückzug zum Wohle der Kinder? - von Jessy - 21-10-2012, 00:03
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RE: Überraschende Wendung oder cleveres Fake... - von karlma - 03-11-2012, 22:24
RE: Volle Breitseite der KM - von Jessy - 04-11-2012, 12:21
RE: Volle Breitseite der KM - von Jessy - 23-11-2012, 15:10
RE: Volle Breitseite der KM - von Dzombo - 23-11-2012, 20:50
RE: Volle Breitseite der KM - von Jessy - 24-11-2012, 00:28
RE: Volle Breitseite der KM - von Jessy - 24-11-2012, 01:46
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RE: Volle Breitseite der KM - von p__ - 24-11-2012, 10:03
RE: Volle Breitseite der KM - von Camper1955 - 24-11-2012, 10:14
RE: Volle Breitseite der KM - von Jessy - 24-11-2012, 16:03
RE: Volle Breitseite der KM - von Camper1955 - 24-11-2012, 16:08
RE: Volle Breitseite der KM - von p__ - 24-11-2012, 16:54
RE: Volle Breitseite der KM - von Dzombo - 25-11-2012, 09:46
RE: Volle Breitseite der KM - von Jessy - 25-11-2012, 18:49
Maximaler begleiteter Umgang? - von Jessy - 27-11-2012, 15:43
RE: Maximaler begleiteter Umgang? - von Pogo - 27-11-2012, 18:48
RE: Maximaler begleiteter Umgang? - von Jessy - 27-11-2012, 18:56
RE: Maximaler begleiteter Umgang? - von Pogo - 08-12-2012, 10:55
RE: Maximaler begleiteter Umgang? - von p__ - 27-11-2012, 23:13
RE: Maximaler begleiteter Umgang? - von webmin - 27-11-2012, 23:29
RE: Maximaler begleiteter Umgang? - von Jessy - 28-11-2012, 00:08
RE: Maximaler begleiteter Umgang? - von Quixote - 28-11-2012, 12:41
Vergleich - Vor- und Nachteile ? - von Jessy - 04-12-2012, 13:14
RE: Vergleich - Vor- und Nachteile ? - von iglu - 04-12-2012, 13:31
RE: Vergleich - Vor- und Nachteile ? - von Jessy - 04-12-2012, 16:16
RE: Vergleich - Vor- und Nachteile ? - von p__ - 04-12-2012, 17:13
Frust, Frust, Frust... - von Jessy - 22-01-2013, 14:47
RE: Frust, Frust, Frust... - von Theo - 22-01-2013, 15:21
RE: Frust, Frust, Frust... - von Absurdistan - 22-01-2013, 15:52
RE: Frust, Frust, Frust... - von Austriake - 22-01-2013, 15:54
RE: Frust, Frust, Frust... - von Jessy - 22-01-2013, 16:28
RE: Frust, Frust, Frust... - von p__ - 22-01-2013, 17:08
KM unterläuft Videotelefonkontakte - von Jessy - 28-07-2013, 11:06
RE: KM unterläuft Videotelefonkontakte - von iglu - 28-07-2013, 12:00
Jugendamt untätig - von Jessy - 25-09-2013, 15:50

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