27-11-2012, 18:48
Jessy,
da ich damals gerade arbeitslos war wurden die BU Kosten vom Gericht übernommen.
Zu deinen Fragen,
Alles hängt von der Aussage des BU und dann vom Gericht ab.
Bei mir wurde der BU nach 2x2 Stunden in begleitete Übergabe geändert und ich konnte mit meiner Tochter frei entscheiden was in diesen 6 Stunden gemacht wird.
Nach ca. 5 Mon. BÜ entschied das Gericht, auf anraten des Psychologen, eine Umgangspflege einzusetzen und der Kontakt/Umgang zu meiner Tochter funktioniert nun seit einigen Jahren fast problemlos.
da ich damals gerade arbeitslos war wurden die BU Kosten vom Gericht übernommen.
Zu deinen Fragen,
Alles hängt von der Aussage des BU und dann vom Gericht ab.
Bei mir wurde der BU nach 2x2 Stunden in begleitete Übergabe geändert und ich konnte mit meiner Tochter frei entscheiden was in diesen 6 Stunden gemacht wird.
Nach ca. 5 Mon. BÜ entschied das Gericht, auf anraten des Psychologen, eine Umgangspflege einzusetzen und der Kontakt/Umgang zu meiner Tochter funktioniert nun seit einigen Jahren fast problemlos.