22-10-2012, 11:40
M. E. ist das aber schon ein Hinweis, was ggf. mit einer gerichtlichen Umgangsvereinbarung geschehen wird. Ich habe z. B. eine, wo neben den den Zeiten noch 10 weitere Punkte geregelt sind, die vorher schon ein Ärgerniß waren. An die Umgangszeiten kann die KM nicht richtig ´ran, weil ich mein Kind von der Schule abhole und es am letzten Umgangstag von mir auch wieder zur Schule gebracht wird. Dafür bekomme ich dann eben keine Kleidung mit -darauf bin ich eingestellt- oder mein Kind für die Schule notwendige Sache gar nicht oder erst nach langem hin und her. Für ein Kind, dass wg. einer LRS zu kämpfen hat, sicher keine leichte Sache. Im Grunde macht die KM, was sie will - von den geregelten Punkten interessiert sie eigentlich keiner und nach all meiner Erfahrung, würde das gar nichts zur Folge haben, hätte ich nicht ABR-Antrag gestellt.
Wer nicht taktet, wird getaktet...