14-09-2013, 20:25
Man soll ja nicht schadenfroh sein, aber irgendwann kommt der Zeitpunkt, wo man sich selbst über Kleinigkeiten diebisch freut, auch wenn`s zum Sachverhalt kaum Effektives beiträgt.
Die RAin der KM hat ja mit Erfolg - wegen ihres "Jahresurlaubes" - die Stellungnahmefrist der OLG-Beschwerde zum Sorgerecht um vier Wochen verlängern lassen. Damit tut sich in diesem Fall bis Mitte Oktober erstmal überhaupt nichts. Ist ja aber auch nicht wirklich zeitkritisch.
Ganz anders beim erst kürzlich eingereichten Ordnungsmittelantrag beim AG.
Hier kam heute eine Verfügung vom Richter (offensichtlich wurde unsere Richterin entweder abgelöst oder sie ist im Urlaub) an die Gegenseite (die auch bzgl. Ordnungsmittel eine Fristverlängerung um vier Wochen beantragt hatte) mit sinngemäß folgendem Wortlaut:
Sie können sich ihre beantragte Fristverlängerung in die Haare schmieren, denn insgesamt sechs Wochen Frist zu beantragen ist ja wohl lächerlich. Sie bekommen zwei Wochen Fristverlängerung. Wenn die RAin wegen Urlaub an überlastendem Arbeitsrückstau leidet, ist das ihr Privatproblem. Es geht schließlich um Umgangsdurchsetzung, also muss sie den Fall eben vorziehen. Wenn sie drauf besteht, kriegt sie die Verfügung auch gerne als Beschluss.
Ich war ganz baff und verzückt, dass nicht jeder (zeitverzögernde) Antrag der Gegenseite ungefragt durchgewunken wird.
Die RAin der KM hat ja mit Erfolg - wegen ihres "Jahresurlaubes" - die Stellungnahmefrist der OLG-Beschwerde zum Sorgerecht um vier Wochen verlängern lassen. Damit tut sich in diesem Fall bis Mitte Oktober erstmal überhaupt nichts. Ist ja aber auch nicht wirklich zeitkritisch.
Ganz anders beim erst kürzlich eingereichten Ordnungsmittelantrag beim AG.
Hier kam heute eine Verfügung vom Richter (offensichtlich wurde unsere Richterin entweder abgelöst oder sie ist im Urlaub) an die Gegenseite (die auch bzgl. Ordnungsmittel eine Fristverlängerung um vier Wochen beantragt hatte) mit sinngemäß folgendem Wortlaut:
Sie können sich ihre beantragte Fristverlängerung in die Haare schmieren, denn insgesamt sechs Wochen Frist zu beantragen ist ja wohl lächerlich. Sie bekommen zwei Wochen Fristverlängerung. Wenn die RAin wegen Urlaub an überlastendem Arbeitsrückstau leidet, ist das ihr Privatproblem. Es geht schließlich um Umgangsdurchsetzung, also muss sie den Fall eben vorziehen. Wenn sie drauf besteht, kriegt sie die Verfügung auch gerne als Beschluss.
Ich war ganz baff und verzückt, dass nicht jeder (zeitverzögernde) Antrag der Gegenseite ungefragt durchgewunken wird.