11-07-2013, 14:21
Oh je, oh je... und ich habe gedacht, da frage ich ´was Einfaches.
Ist schon klar, dass die "Ein"ladung eines Gerichts auszuschlagen nur Sinn macht, wenn man es als Durchgangsstation auf dem Weg zum Recht betrachtet...
Außer, dass man unbedarfte Rechtsuchende verwirren will, fällt mir auch kein so richtiger Grund ein, weshalb man die in der rechtlichen Bedeutung wohl unterschiedlichen Schriftformen Protokoll und Vermerk unterscheidet. Beide, hätte ich bisher vermutet, sollen doch einen Sachstand dokumentieren...
Ist schon klar, dass die "Ein"ladung eines Gerichts auszuschlagen nur Sinn macht, wenn man es als Durchgangsstation auf dem Weg zum Recht betrachtet...
Außer, dass man unbedarfte Rechtsuchende verwirren will, fällt mir auch kein so richtiger Grund ein, weshalb man die in der rechtlichen Bedeutung wohl unterschiedlichen Schriftformen Protokoll und Vermerk unterscheidet. Beide, hätte ich bisher vermutet, sollen doch einen Sachstand dokumentieren...
Wer nicht taktet, wird getaktet...