11-07-2013, 13:22
(11-07-2013, 08:47)p schrieb: §159 ZPO, Protokollaufnahme. Kein Protokoll.§ 28 IV FamFG !
Lex spezialis derogat legi generalis!
Allerdings weise ich ausdrücklich darauf hin, dass die Anwendung einzelner Normen des FamFG -mir jedenfalls- gelegentlich Probleme macht, da sie obwohl als "allgemeine Vorschriften" deklariert, nicht immer für "Familienstreitsachen" gelten.
off topic:
Wer mit diesem Hinweis nicht zufrieden ist (ich hatte von @blue irgendwo gelesen, dass Sympathieverluste drohen könnten, wenn für -auch für Offensichtliches- keine Nachweise eingereicht würden) sollte sich die Mühe machen und googeln oder die einschlägigen Gesetze bemühen. Ich bin nicht im Netz, um mich von Besserwisserei sympathieabhängig zu machen!
Auch hinsichtlich der nachgeschobenen Frage des wackelpudding (ob Ladung oder Einladung) kann man wohl nur grundsätzlich sagen, dass die Wahl der Worte letztendlich nicht das Entscheidende ist (solange mir nicht ein "Nachladen" angedroht wird, würde ich keine Rechtsfolgen daheraus ableiten).
Vielleicht gibts bei einer Einladung Kaffee und Kuchen ....