08-06-2013, 08:59
Danke.
Ich hoffe, dass es nun einfacher wird, bzw. der Trend sich im Hauptsacheverfahren fortsetzt, zumindest JA- und richterlicherseits. Der jetzige Beschluss gilt nur für den Juni-Umgang (eA). Geholfen hat aber tatsächlich nur der §89er, um den Beschluss durchzusetzen.
Der Beschluss kam nämlich recht kurzfristig gestern, Umgang soll schon nächste Woche sein. Die JA-Mitarbeiterin hat daher versucht die KM telefonisch zu erreichen, die war aber "für das JA nicht zu sprechen" und hat sich von ihrem LG, pardon, jetzigen Ehemann, verleugnen lassen. Überhaupt hieß es, ein Beschluss sei noch nicht zugestellt, man wisse von nichts, blablubb. Daher ist die Dame vom JA zum Gericht marschiert, und hat die Richterin persönlich bei der KM anrufen lassen. O-Ton: "Als es dann an den Geldbeutel ging, hat Frau Mutter in einem Anflug von Einsicht bestätigt, dass sie die Kinder natürlich zur begleiteten Übergabe bringen wird."
Irgendwas aber sagt mir, dass die Kinder am Montag krank sein werden... aber naja, mal sehen.
Es ist allerdings fest damit zu rechnen, dass die Gegenseite sich im Hauptsacheverfahren wieder mit Händen und Füßen gegen konkrete Termin wehren wird.
Was mir außerdem gerade noch Bauchschmerzen bereitet ist der Zeitpunkt des gSr-Antrages. Da die Gegenseite uns permanent unterstellt, wir wollten die KM nur ärgern, weiß ich nicht, ob es so sein guter Zeitpunkt ist, jetzt das gemeinsame Sorgerecht zu fordern (effektiv bringt es uns ja nicht wirklich was). Sollte man evtl. erst das Umgangsverfahren abwarten, auf eine Mediation bestehen und am Jahresende versuchen das Sorgerecht durchzusetzen?
Ich hoffe, dass es nun einfacher wird, bzw. der Trend sich im Hauptsacheverfahren fortsetzt, zumindest JA- und richterlicherseits. Der jetzige Beschluss gilt nur für den Juni-Umgang (eA). Geholfen hat aber tatsächlich nur der §89er, um den Beschluss durchzusetzen.
Der Beschluss kam nämlich recht kurzfristig gestern, Umgang soll schon nächste Woche sein. Die JA-Mitarbeiterin hat daher versucht die KM telefonisch zu erreichen, die war aber "für das JA nicht zu sprechen" und hat sich von ihrem LG, pardon, jetzigen Ehemann, verleugnen lassen. Überhaupt hieß es, ein Beschluss sei noch nicht zugestellt, man wisse von nichts, blablubb. Daher ist die Dame vom JA zum Gericht marschiert, und hat die Richterin persönlich bei der KM anrufen lassen. O-Ton: "Als es dann an den Geldbeutel ging, hat Frau Mutter in einem Anflug von Einsicht bestätigt, dass sie die Kinder natürlich zur begleiteten Übergabe bringen wird."
Irgendwas aber sagt mir, dass die Kinder am Montag krank sein werden... aber naja, mal sehen.
Es ist allerdings fest damit zu rechnen, dass die Gegenseite sich im Hauptsacheverfahren wieder mit Händen und Füßen gegen konkrete Termin wehren wird.
Was mir außerdem gerade noch Bauchschmerzen bereitet ist der Zeitpunkt des gSr-Antrages. Da die Gegenseite uns permanent unterstellt, wir wollten die KM nur ärgern, weiß ich nicht, ob es so sein guter Zeitpunkt ist, jetzt das gemeinsame Sorgerecht zu fordern (effektiv bringt es uns ja nicht wirklich was). Sollte man evtl. erst das Umgangsverfahren abwarten, auf eine Mediation bestehen und am Jahresende versuchen das Sorgerecht durchzusetzen?