28-03-2013, 21:24
Zusammenfassend:
@ Ibykus - Ich wage nicht zu beurteilen, wie konkret eine Umgangsregelung tatsächlich sein sollte. Fakt ist, der letzte Vergleich aus dem vergangenen Jahr war sehr bewusst noch relativ "flexibel" gehalten (Umgangshäufigkeit und - dauer, aber keine konkreten Termine). Das führte just beim zweiten Umgang schon zu immensen Streit über das konkrete Datum des nächsten Umganges. Insofern hätte diesmal eine eindeutigere Lösung her sollen, um nicht mehr über die Terminfindung streiten zu müssen.
Ansonsten danke ich für die Ratschläge. Dass du nicht glauben kannst, was in unserem Verfahren tatsächlich passiert ist, kann ich nicht übelnehmen, denn mein häufigster Kommentar zu den Schilderungen meines LG war "Das kann ich mir überhaupt nicht vorstellen!". Im Laufe der vergangenen beiden Jahre hat sich allerdings mein ehemals recht unerschütterlicher Glauben an die Gerechtigkeit im Rechtssystem stark gewandelt.
Vielleicht sind mein LG und ich ja aber auch wirklich nur zu dumm den vermeintlich so einfachen Sachverhalt juristisch einzufordern, wer weiß...
@ p - Schön zu sehen, dass man mit seinen Erfahrungen doch scheinbar nicht ganz so allein steht. Denn eben dieses die "strittige Antragsschnittmenge" richterlich vom Tisch fegen, um im Anschluss ungefragt die Parteien zu einem Vergleich zu bewegen, gepaart mit der besagten Beschlussallergie, kommt wohl doch der Wahrheit am nächsten.
Ich gebe dann Bescheid, ob und inwieweit auf unseren Antrag zur Abänderung der Niederschrift des "Vergleichs", reagiert wird.
@ Ibykus - Ich wage nicht zu beurteilen, wie konkret eine Umgangsregelung tatsächlich sein sollte. Fakt ist, der letzte Vergleich aus dem vergangenen Jahr war sehr bewusst noch relativ "flexibel" gehalten (Umgangshäufigkeit und - dauer, aber keine konkreten Termine). Das führte just beim zweiten Umgang schon zu immensen Streit über das konkrete Datum des nächsten Umganges. Insofern hätte diesmal eine eindeutigere Lösung her sollen, um nicht mehr über die Terminfindung streiten zu müssen.
Ansonsten danke ich für die Ratschläge. Dass du nicht glauben kannst, was in unserem Verfahren tatsächlich passiert ist, kann ich nicht übelnehmen, denn mein häufigster Kommentar zu den Schilderungen meines LG war "Das kann ich mir überhaupt nicht vorstellen!". Im Laufe der vergangenen beiden Jahre hat sich allerdings mein ehemals recht unerschütterlicher Glauben an die Gerechtigkeit im Rechtssystem stark gewandelt.
Vielleicht sind mein LG und ich ja aber auch wirklich nur zu dumm den vermeintlich so einfachen Sachverhalt juristisch einzufordern, wer weiß...
@ p - Schön zu sehen, dass man mit seinen Erfahrungen doch scheinbar nicht ganz so allein steht. Denn eben dieses die "strittige Antragsschnittmenge" richterlich vom Tisch fegen, um im Anschluss ungefragt die Parteien zu einem Vergleich zu bewegen, gepaart mit der besagten Beschlussallergie, kommt wohl doch der Wahrheit am nächsten.
Ich gebe dann Bescheid, ob und inwieweit auf unseren Antrag zur Abänderung der Niederschrift des "Vergleichs", reagiert wird.