28-03-2013, 15:14
(28-03-2013, 12:43)Ibykus schrieb: Ein Vergleich ohne mein Einverständnis?
Nein. Ein Vergleich in jedem Fall ausser dem Fall, dass der Antragsteller gebetsmühlenartig die Worte wiederholt und auf alle Vorschläge antwortet: "Ich beantrage einen Beschluss".
(28-03-2013, 12:43)Ibykus schrieb: Dann müsste es doch verdammt nochmal möglich sein, dem "Treiben" dieser Richterin Grenzen zu setzen.
Wie? Nicht in der endlosen Rückschau dieses Threads "was man hätte machen sollen", sondern ausgehend vom jetzigen status quo.