27-03-2013, 23:06
(27-03-2013, 13:07)Jessy schrieb: Eines noch zur allgemeinen Info: Die KM hatte dem Strafbefehl wegen Betruges ja wiedersprochen. Mein LG war zum demnach anberaumten Verhandlungstermin als Zeuge geladen und erschienen. Wer nicht auftauchte, war die KM. Daher wurde der Strafbefehl wirksam. 8 Stunden Fahrt für ein zweiminütiges Verfahren ohne Erscheinen der Angeklagten. Ein Schelm, wer der KM dabei böse Absicht unterstellt...Schade, dein letzter Satz dazu zeigt, wie ihr "mitpendelt".
Ansonsten war das doch die beste Variante. Dein LG hat sich vorzüglich an die "Anweisung" der Richterin "gehalten". Und Fahrtgeld + Zeugenkostenerstattung gibts ja auch.
Nun könnte man das ganze optimiert in die Familiensache einbringen. Ich würde der Richterin im Umgangsverfahren schreiben:
"Ich erlaube mir mitzuteilen:
Auf ihre richterliche Anregung hin (Telefonat vom...) habe ich mich in der Verhandlung wegen Betrugs am .... sehr stark zurückgehalten und nur die ausdrücklich verlangten Informationen gegeben."
Wenn das per Durchschlag an die Kimu gelangt, wird sie sich bestimmt Gedanken machen, was es damit auf sich hat.
Auch die Richterin könnte auf den Gedanken kommen, sich selbst wegen Befangenheit abzulehnen (wenn es die Kimu-Anwältin nicht tut). Dann wäre der Weg frei für einen anderen Richter, der Grund in die Sache bringt.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #