17-10-2012, 12:39
(17-10-2012, 10:01)p schrieb: Wenn eine Partei nicht zahlt, kann der andere sein unterhaltsrelevantes Einkommen um einen Betreuungsbonus mindern. Sollte das der Elternteil sein der den 16jährigen betreut, wird der aber nicht mehr gross sein.
Nicht um einen Betreuungsbonus, sondern um den dann von ihm, zusätzlich zum Betreuungsunterhalt, zu leistenden Barunterhalt.
Der Trennungs bzw. Ehegattenunterhalt ist dem Kindesunterhalt nachrangig, daher würde sich der Unterhalt an die Mutter deutlich vermindern.
Wenn man die Berechnung des TS zugrunde legte käme man dann auf folgenden Unterhaltsanspruch der Mutter:
((3500-345-420)-1/7 - (1500-1/7)) / 2 = 529,-€
Anmerkung:
Bei meiner Berechnungsmethode (Halbteilung der relevanten Einkommensdifferenz) komme ich bei Verteilung der Kinder auf die beiden Haushalte und jeweiliger Unterhaltszahlung nach der Düsseldorfer Tabelle, auf einen Trennungsunterhalt für die Mutter von 840,-€