08-10-2012, 21:04
Du schreibst, dass du deine Arbeitgeber gewechselt hast. Ergo bist du Angestellt, ergo ist die Regel bei berechtigter Auskunftsauffordeung die letzten 12 Monatsbezüge vorzulegen, nebst letzte Steuerrückerstattung.
Frage doch mal nach, auf welchen (warum hat Apple das Paragraphen Symbol nicht auf dem IchPhone? Oder wie blind bin ich wirklich?) die sich berufen? Wenn sie meinen, du hättest die verAppled, sollen sie dich halt anzeigen. Dann darf der StA nochmals fragen und Akteneinsicht gewähren. ;-)
Frage doch mal nach, auf welchen (warum hat Apple das Paragraphen Symbol nicht auf dem IchPhone? Oder wie blind bin ich wirklich?) die sich berufen? Wenn sie meinen, du hättest die verAppled, sollen sie dich halt anzeigen. Dann darf der StA nochmals fragen und Akteneinsicht gewähren. ;-)