12-10-2012, 12:37
(12-10-2012, 11:28)mischka schrieb:Jobcenter schrieb:Wie bereits erwähnt wird ein Unterhaltsanspruch der betreuenden Mutter nicht weiter geprüft.(die hatten erst Auskunft wegen KU und BU von mir gefordert, woraufhin ich geschrieben hab, dass ich keine Auskunft geben werde, da KM keinen Anspruch auf BU mehr hat. "Wenden Sie sich bezüglich BU bitte an den Vater des neugeborenen Kindes der KM")
Wenn überhaupt, kann sie BU von dem Vater ihres letzten Kindes (knapp ein Jahr alt) bekommen, den sie mittlerweile auch geheiratet hat, sich aber wohl schon wieder von ihm getrennt hat.
Nicht, wenn dieser ausfällt, weil er zB zu wenig verdient, oder sich abgesetzt hat, oder oder oder.
Was die JC Tante geschrieben hat, hat keinerlei Relevanz. Sie mag es ehrlich gemeint haben, muss aber nicht. Wäre ich JC, würde ich auch vielleicht erstmal sagen, BU interessiert nicht. Insbesondere, wenn du dich woher geweigert hast, Auskunft bezüglich KU UND BU zu erteilen. Die nehmen die Zahlen für KU und wissen dann schon mal eine grobe Hausnummer, ob für BU auch noch Luft wäre. Kann Taktik sein, kann Einsicht sein.
Ich male den schwarzen Peter nicht an die Wand - allerdings sollte man(n) immer mit allem rechnen ;-) Also net böse sein.