12-10-2012, 12:06
Eine qualifizierte Antwort bekommst du vielleicht bei einer
Rechtsberatung und selbst dann ist das keine Garantie, das deine
Berechnung von der Gegenseite auch so hingenommen wird.
Sie kann dir zum einen höheres Einkommen unterstellen, weil du
mietfrei wohnst (geldwerter Vorteil).
Sie kann die Werbungskosten nur teilweise oder gar nicht anerkennen.
Sie kann Verbindlichkeiten (Bankkredit etc.) teilweise oder gar nicht anerkennen.
Sie kann verlangen, das du einen Teil der Kindergartengebühren oder
sonstige Belastungen mit trägst, weil dir bei den von dir propagierten 1203 Euro immer noch 253 Euro bis auf 950 Euro Selbstbehalt fehlen.
Es ist aber davon auszugehen, das dein Selbstbehalt geringer ausfällt, wenn man dir die Mietfreiheit als Einkommen unterstellt.
PS: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.
Rechtsberatung und selbst dann ist das keine Garantie, das deine
Berechnung von der Gegenseite auch so hingenommen wird.
Sie kann dir zum einen höheres Einkommen unterstellen, weil du
mietfrei wohnst (geldwerter Vorteil).
Sie kann die Werbungskosten nur teilweise oder gar nicht anerkennen.
Sie kann Verbindlichkeiten (Bankkredit etc.) teilweise oder gar nicht anerkennen.
Sie kann verlangen, das du einen Teil der Kindergartengebühren oder
sonstige Belastungen mit trägst, weil dir bei den von dir propagierten 1203 Euro immer noch 253 Euro bis auf 950 Euro Selbstbehalt fehlen.
Es ist aber davon auszugehen, das dein Selbstbehalt geringer ausfällt, wenn man dir die Mietfreiheit als Einkommen unterstellt.
PS: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.