12-10-2012, 11:36
Ich denke, es kommt darauf an, ob die Sache wirklich vor Gericht geht, bzw.,
die Unterhaltsberechtigten anwaltlich vertreten werden.
Dort kann es tatsächlich sein, das der TO penunziös kahlrasiert wird und er
das BGB und die Leitlinien dermaßen aufs Haupt geschmettert bekommt,
das ihm schwindelig wird.
Außerhalb des Gerichtsaals hat man es gelegentlich auch noch mit Menschen zu tun, die auch mal fünfe gerade sein und dem Pflichtigen den
Selbstbehalt oder gar ein bisschen mehr lassen. Das hat eventuell damit zu tun, weil die Bediensteten der Behörden auch noch andere Fälle abwickeln müssen, die nicht zwingend mit Forderungsbeitreibung zu tun haben und sich so etwas Arbeit sparen wollen.
So hat z. B. die 1. Anwältin meiner Ex meinen Dienstwagen nicht als geldwerten Vorteil gesehen, da ja auch noch der Umgang finanziert werden muß.
Mittlerweile hat Ex aber den 3. Anwalt binnen 2 Jahren.
die Unterhaltsberechtigten anwaltlich vertreten werden.
Dort kann es tatsächlich sein, das der TO penunziös kahlrasiert wird und er
das BGB und die Leitlinien dermaßen aufs Haupt geschmettert bekommt,
das ihm schwindelig wird.
Außerhalb des Gerichtsaals hat man es gelegentlich auch noch mit Menschen zu tun, die auch mal fünfe gerade sein und dem Pflichtigen den
Selbstbehalt oder gar ein bisschen mehr lassen. Das hat eventuell damit zu tun, weil die Bediensteten der Behörden auch noch andere Fälle abwickeln müssen, die nicht zwingend mit Forderungsbeitreibung zu tun haben und sich so etwas Arbeit sparen wollen.
So hat z. B. die 1. Anwältin meiner Ex meinen Dienstwagen nicht als geldwerten Vorteil gesehen, da ja auch noch der Umgang finanziert werden muß.
Mittlerweile hat Ex aber den 3. Anwalt binnen 2 Jahren.