09-10-2012, 08:48
(08-10-2012, 22:24)beppo schrieb: Es gibt kaum etwas, mit dem der Staat mehr Betrug am Bürger vornimmt als beim Kindergeld.
@beppo: Wahre Worte. Das Hartz IV Kind darf lediglich den Zahlbetrag des KU voll für sich behalten. Das hälftige KG des Vaters wird dem Kind weggenommen, das der Mutter sowieso, sofern der KU hoch genug ist. Dieser "Diebstahl" ist durch das SGB gedeckt. Das ist schon mehr als frech. So richtig pervers wird es, wenn die Stäätin dann was von Kinderarmut faselt.
Die einmalige KG Zahlung (waren es € 100?) hat sich das JC meiner gEf ebenfalls komplett eingesackt. Davon gehörte jedoch laut BGB die Hälfte mir.
Steuerrechtlich habe ich natürlich das halbe KG zur vollen Verfügung, ist klar.