08-10-2012, 21:51
(08-10-2012, 21:46)JahJahChildren schrieb: KG steht dem Kind nach BGB zu. Nach SGB nur in besagter Höhe des eigenen Bedarfs. Danach (darüberhinaus) der BG, ergo der KM.
Eben darum muß das JC eigentlich Interesse haben, das Maximum rauszuholen. Dann wird die Mutti für das JC nicht so teuer. Genau so wurde einmal in einem Klageverfahren gegen KV argumentiert und Unterhalt für die Zukunft zementiert. Quelle habe ich gerade nicht.
Aber könnte man nicht wegen Unterbrechung der Unterhaltskette was machen? Die Mütter sind ja zwischenzeitlich nicht verhungert.