08-10-2012, 21:46
@Jessy... Ich weiß nicht, woher du deine Infos nimmst. Das KG wird sehr wohl bis zur vollen Höhe der KM zugerechnet, sofern der KU inkl. KdU den gesamten Bedarf des Kindes deckt.
KG steht dem Kind nach BGB zu. Nach SGB nur in besagter Höhe des eigenen Bedarfs. Danach (darüberhinaus) der BG, ergo der KM.
KG steht dem Kind nach BGB zu. Nach SGB nur in besagter Höhe des eigenen Bedarfs. Danach (darüberhinaus) der BG, ergo der KM.