05-10-2012, 11:29
Danke für deine ausführliche Antwort.
(05-10-2012, 10:55)Sixteen Tons schrieb: Bei 3 K Brutto wird das JA, bzw. das JC mit den 133 Euro wohl nicht mehr zufrieden sein.Das fürchte ich auch!
(05-10-2012, 10:55)Sixteen Tons schrieb: Um den Unterhalt für Kinder und Mütter einzuklagen kann das Jobcenter zweierlei vorgehen. Entweder es überträgt den Anspruch auf sich und klagt selber. Oder es nimmt eine Rückübertragung der Unterhaltsansprüche auf den Unterhaltsberechtigten vor. Dann ist der U-Berechtigte gegenüber dem JC in der Pflicht, selber zu klagen.Ja, machen die das tatsächlich? Die Mutter meiner Tochter hat noch zwei große Jungs, der Vater zahlt aber seit Jahren nur 250€ pro Monat (also nur 125€ pro Kind)...
(05-10-2012, 10:55)Sixteen Tons schrieb: Ein Stück weit Sicherheit schafft m. E. nur ein titulierter Betrag.Wenn ich nun einen Titel über z.B. 150€ machen würde, würde das JC dann klagen?!?
Du könntest aber schon selber vollendete Tatsachen schaffen und wenn nicht schon ein Titel existiert, den Mindestunterhalt beim JA oder bei einem Notar titulieren lassen. Dann müßte erst dieser Titel weggeklagt werden und es laufen keine Schulden auf, wenn der Titel mit dem Mindestunterhalt bedient wird. Die 600 Tacken wirst du wohl leisten müssen.
(05-10-2012, 10:55)Sixteen Tons schrieb: Es wäre aber möglich bei einer Bedarfsunterdeckung selber über das JC aufzustocken.Gut, das kommt nicht in Betracht, die 600 könnte ich selbst tragen, möchte ich aber nicht unbedingt, da sie ja nicht meinen Kids sondern ausschliesslich dem Staat zu Gute kommen...